Prüfungsaufgabe RVG!

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Jenny1704
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#1

02.11.2008, 19:25

Sitze gerade an folgender Aufgabe und stehe irgendwie auf dem Schlauch:

Aufgrund eines Kurzschlusses ist das Haus der Eheleute Elvira und Hans Leid bis auf die Grundmauern abgebrannt. Ein Bausachverständiger schätzt den Schaden auf 535.000 €. Die Eheleute Leid fordern von der Nix Assekuranz AG, bei der das Haus versichert war, diesen Betrag, die Versicherung will aber nur 300.000 € zahlen. Rechtsanwältin Flink verhandelt im Auftrag der Eheleute Leid mit der Nix Assekuranz. Aufgrund dieser Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen, demzufolge die Nix Assekuranz an die Eheleute Leid einen Betrag von 490.000 € bezahlt und die Vergütung von RAin Flink tragen wird (Mittelgebühr aus dem tatsächlich gezahlten Betrag).

Berechnen Sie die Vergütung, die RAin Flink der Nix Assekuranz in Rechnung stellen wird.


So... Stehe irgendwie gerade auf dem Schlauch... Bitte um eure Hilfe...
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#2

02.11.2008, 20:01

Mach doch mal einen Lösungsvorschlag, hmm? Oder schreib genauer, wo's bei Dir hakt.
BTW: Was heißt in diesem Zusammenhang: Prüfungsaufgabe?
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____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________ BildKein Grund zur Panik.


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Jenny1704
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#3

02.11.2008, 20:12

Es ist eine Prüfungsaufgabe der Abschlussprüfungen!!! Deswegen auch Prüfungsaufgabe!!!

Ich will ja eigentlich nur wissen welche Gebühren aus welchem Wert.

Also 1,5 2300 aus 490.000
udn 1,5 1000 aus 490.000
und 0,3 Erhöhung aus 490.000

Ist das richtig?
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NicoleH
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#4

02.11.2008, 20:22

nee ich würde nehmen

1,5 - 1,8 gebühr 2300 aus 535.000 EURo
0,3 erhöhung nr. 1008 aus 535.000
1,5 gebühr Nr. 1000 aus 535.000 euro
ap
ust
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Jenny1704
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#5

02.11.2008, 21:13

Mittelgebühr ist doch nur eine 1,5!!!
Und dann steht da Mittelgebühr aus Vergleichssumme!!!
Also kann das doch so nicht sein, wie du es geschrieben hast, oder???
zenzi75
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#6

03.11.2008, 08:58

ich würd hier sogar nur eine 1,3 Geschäftsgebühr ansetzen + 0,3 Erhöhung...

Mittelgebühr ist zwar 1,5, aber es steht ja im RVG auch, daß mehr als 1,3 Gebühr nur verlangt werden kann, wenn die Sache besonders schwierig und umfangreich ist... könnte man hier sicherlich meinen, aber ob das so von der Versicherung gemeint war...???
Jenny1704
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#7

03.11.2008, 09:30

Guten morgen!

Aber, wenn in der Aufgabe doch schon eindeutig steht, dass man eine 1,5 Mittelgebühr aus dem tatsächlich gezahlten Betrag nehmen soll, dann nehme ich doch dann nicht was anderes, oder???
Es steht ja tatsächlich so in der Aufgabe...

Und wenn man die Aufgabe nun wortwörtlich nimmt, dann würde man doch
eine
1,5 Geschäftsgeb. aus 490.000
0,3 Erhöhung aus 490.000

Aber nun, nimmt man auch die Vergleichsgebühr aus diesem Wert? Eigentlich doch schon, oder nicht????

Dann hätte ich also noch eine
1,5 Einigungsgeb. aus 490.000

BITTE! HILFE! :-(
Marie*
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#8

03.11.2008, 09:51

Hallo, Jenny1704,

da in der Aufgabenstellung extra darauf hingewiesen wird, dass die Versicherung nur die Gebühren aus dem gezahlten Betrag erstattet, können meiner Meinung nach die Geschäftsgebühr, die Erhöhungsgebühr sowie die Vergleichsgebühr nur nach dem Wert des gezahlten Betrages, also des Vergleichsbetrages (490.000,00 €)berechnet werden.

Diese Vorgehensweise wird leider von den Versicherungen auch oft praktiziert.
gkutes

#9

03.11.2008, 09:59

das ist ja mal echt eine selten dämliche Prüfungsfrage...
man könnte es ja theoretisch auch so sehen, da es für die EG ja keine Mittelgebühr gibt, dass also der Gegenstandswert "tatsächlich gezahlter Betrag" nur für die GG gelten soll.
oder soll vielleicht gar keine EG von der versicherung gezahlt werden? sowas ist ja auch ziemlich oft der Fall...
zenzi75
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#10

03.11.2008, 10:07

Also in deiner Textaufgabe oben steht nur "Mittelgebühr" - nix von einer 1,5 Mittelgebühr... Steht wirklich 1,5 Mittelgebühr im Text? Dann solltest Du auch eine 1,5 abrechnen, aber wenn das nicht steht, dann würde ich 1,3 abrechnen + Erhöhungsgebühr natürlich.
Und das ganze natürlich nach dem gezahlten Betrag von 490.000 EUR. Das ist absolut gängige Praxis bei den Versicherungen.
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