Berufungsgericht

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Gast

#1

26.09.2006, 21:56

Hallo zusammen!

Ich hätte da mal ne "blöde" Frage...

Und zwar: Wo ist die örtliche Zuständigkeit des Berufungsgerichts geregelt?

Normalerweise weiß man das ja sowieso. Aber es muss doch irgendwo auch festgelegt sein, oder?
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Pepsi
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#2

27.09.2006, 08:35

da gibt es keine, es ist das nächst höhere Gericht des Gerichts der ersten Instanz
Gast

#3

27.09.2006, 10:46

Hallo,

Ihr habt doch bestimmt ein Ortsverzeichnis, da findest Du zu jeder Stadt das jeweils zuständige Gericht, also auch das OLG.

Viele Grüße

Minuit
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drilling
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#4

27.09.2006, 10:53

In der ZPO in den §§ 12 - 40 ist nur vom Gerichtsstand die Rede, nie von erster Instanz - im Umkehrschluss steht also der Gerichtsstand für die Berufung auch dort. Klingt wirr, aber ich weiß, was ich meine :) Und dann gibt es noch das Gerichtsverfassungsgesetz, das die Zuständigkeiten der einzelnen Gerichte regelt. Aber da geht es nicht um örtliche, hier also nicht relevant.
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Tine
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#5

27.09.2006, 14:19

Eine örtliche Zuständigkeit in dem Sinn gibt es nicht. Da stimme ich drilling zu.

Zuständigkeit in Zivilsachen das Landgericht nach § 72 GVG,
Zuständigkeit in Zivilsachen das OLG nach § 119 GVG.

:pc
LG Tine
Bianca
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#6

27.09.2006, 14:44

In der Gesetzessammlung "Thüringer Gesetze" gibt es irgendein Gesetz, wo alle Orte des Landes drinstehen und zu welchem Gericht die gehören. Vielleicht steht da ja auch drin, dass für diese und jene Orte das Amtsgericht X und das Landgericht Y usw. zuständig ist. Keine Ahnung, wie das Gesetz heißt, habs nur schon manchmal bei meinem Chef gesehen. Meinst Du sowas?
Liebe Grüße
Bianca
Kathy0679
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#7

27.09.2006, 14:46

Es gibt Oberlandesgerichtsbezirke in denen sich der Rechtsstreit befindet. Die erste Instanz muss ja entweder beim AG oder LG stattgefunden haben. Das AG bzw. LG muss sich ja in einem Bezirk befinden......und das Berufungsgericht befindet sich sodann in diesen Bezirk

P.S. es gibt keine blöden Fragen, nur blöde Antworten.......
Gruß aus dem Ruhrgebiet
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