Sehr dringend!!

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Sevi83
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#1

25.09.2006, 13:32

Hallo Leute. Eine frage. Wäre nett, wenn ihr mir die beantworten könnt. es ist sehr dringend,. aus was setzen sich die festgesetzten Kosten zusammen? VB wurde zugestellt, erfolgt danach noch eine Nachricht vom gericht oder kann ich vollstrecken??? Welche gebühren kommen dazu? was gehört alles in den ZV-Antrag?danke im voraus
refana87
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#2

25.09.2006, 13:39

Also aus was sich die festgesetzten Kosten zusammen setzen, siehst Du auf dem VB unten links. Das sind Gerichtskosten und RA-Gebühren. Aus dem VB kannst Du nach 2 Wochen ab Zustellung vollstrecken, das steht da auch auf dem VB.

Hast grad die Ausbildung begonnen?
Sevi83
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#3

25.09.2006, 13:41

nein. aber habe nach der ausbildung 3 jahre nicht gearbeitet. muss alles auffrischen, steht aber auf dem VB nicht drin. bekommen wir noch ne nachricht vom gericht oder darf ich nach 2 wochen vollstrecken? also RA- gebühren VB MB gerichtskosten oder. dankeeee
refana87
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#4

25.09.2006, 13:43

Innerhalb zwei Wochen kann der Schuldner noch
Einspruch einlegen und deshalb gibt es die Wartezeit von zwei Wochen. Doch müsste da stehen ganz unten. Steht auf jedem drauf! Wenn kein Einspruch eingelegt wird, bekommst Du auch keine Nachricht vom Gericht.
Sevi83
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#5

25.09.2006, 13:47

danke sehr nett von dir. hoffe das bekomme ich hin :) gk gehören auch dazu oder?
refana87
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#6

25.09.2006, 13:56

Ja die sind auch mit drin. Die stehen dem Gläubiger ja zu. Alle Kosten, ob es Gerichtskosten oder RA-Gebühren sind muss der Schuldner zahlen, wenn er sich im Verzug befindet. Auch die ZV-Kosten und GV-Kosten. Weiß Du wie ein ZV-Auftrag aussieht? Am besten macht man den als Kombiauftrag mit EV. Wenn Du das machst, musst Du beachten, dass der GW für die EV höchstens 1.500,00 € ist und dass Du die Gebühr erst bekommst, wenn die EV abgegeben wurde.
Andreas

#7

25.09.2006, 14:08

Es gibt keine Wartezeit für die Vollstreckung aus einem VB.

Das ist ein vorläufig vollstreckbarer Titel.

Du kannst sofort vollstrecken.

Die Gebühr für das EV-Verfahren fällt übrigens nicht erst mit Abgabe der EV an, sondern mit Einleitung des EV-Verfahrens durch den Gerichtsvollzieher. Das ist in aller Regel dann der Fall, wenn der nen Termin bestimmt.
refana87
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#8

25.09.2006, 14:12

Ja gut aber man sollte abwarten.
Und wegen der EV-Gebühr hat Andreas recht, sorry
Jara
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#9

25.09.2006, 14:29

Da mir nicht ganz klar ist, was genau du für Infos brauchst, frage ich mal zurück:

Sind deine offenen Fragen jetzt schon beantwortet?

:-)
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#10

25.09.2006, 14:44

@Sevi: wenn du so einen dünnen Schreibmaschinendurckdruck als VB hast (altes Mahnverfahren) dann steht das im unteren viertel des VB (A4).. wenn du ein etwas größeres als A4 hast, dann ist es das neue (automatisierte) Mahnverfahren, dann steht es auf der linken Seite (breiter) unten.. da müssten sämtliche Kosten aufgeführt sein
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