Strafsache: Frist notieren bei Beschluss AG?

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marcia

#1

16.10.2008, 11:12

Hallo zusammen,

wir machen hier eigentlich kein Strafrecht, deswegen hab ich da leider auch keine Ahnung davon.
Aber hier kann mir sicher jemand weiterhelfen.

Wir waren als Nebenklägervertreter tätig.
Chef war bei Termin.
Jetzt hab ich heute in der Post einen Beschluss des AG:
1. Das Verfahren wird endgültig eingestellt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse.
D. Angeschuldigte hat seine/ihre notwendigen Auslagen selbst zu tragen.

Gründe:
D. Angeschuldigte hat die festgesetzten Auflagen und Weisungen vollständig und rechtzeitig erfüllt.
Die Kostenentscheidung beruht auf § 467 Abs. 1 und 5 StPO.

Und jetzt die Preisfrage: Hab ich hier ne Frist zu notieren? Aus meinem schlauen Buch bin ich hierzu leider nicht wirklich schlau geworden :-(

Vielen Dank schon mal und noch einen stressfreien Tag :-)
Tigra
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#2

16.10.2008, 11:13

warum sollte man für den einstellungsbeschluss eine frist notieren?
wollt ihr dagegen vorgehen, weil der nebenkläger mit der einstellung nicht zufrieden ist?
normalerweise hängt eine rechtsbehelf belehrung dran an dem einstellungsbeschluss. m. e. wenn dann eine frist von 1 woche ab zustellung!
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LuzZi
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#3

16.10.2008, 11:17

Soweit ich mich erinner sind es 2 Wochen, die normale Beschwerde eben.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Tigra
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#4

16.10.2008, 11:18

aufpassen in strafsachen sind viele beschwerdefristen nur eine woche!
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Tigra
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#5

16.10.2008, 11:20

Einstellung:
sof. beschwerde frist 1 woche

gem. 206 a, 211 stpo . beginn: bekanntmachung nach § 35 stpo
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DumDiDum
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#6

16.10.2008, 11:38

:zustimm
1 Woche nach Bekanntgabe, wenn der Angeklagte also anwesend war, ab dem Zeitpunkt als der Richter das Urteil verließt.

wobei mE. die 206a und 211 nicht ganz passen. Der Tenor sagt ja gerade aus, dass mind. eine HV stattgefunden hat und der Angeklagte die Auflagen erfüllt hat, also eher 153a StPO . Abs. II der Beschluss ist unanfechtbar.
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Adora Belle
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#7

16.10.2008, 13:08

Wart Ihr für den NK beigeordnet? Falls nicht - ist über die Kosten der Nebenklage entschieden worden? Das wird oft vergessen.
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