Untervollmacht

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Bummbaumel
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#1

15.10.2008, 16:46

Hallöchen,

hab da mal eine Frage. Wir sind beauftragt worden als Unterbevollmächtigte zu einem Termin zu erscheinen. Verhandlung fand statt und es wurde ein Vergleich geschlossen. Wir haben unsere Gebühren in einer Rechnung geltend gemacht, die aber auf die Mandanten ausgestellt ist und nicht auf die eigentlichen Prozessbevollmächtigten. Da wir eine Gebührenteilung vereinbart haben, haben wir unsere Gebühren wie folgt berechnet.

1,3 VG
1,2 TG
1,0 EIG
Pauschale
Mehrwertsteuer
Abzug vom Brutto (50 %) gemäß vereinbarter Gebührenteilung.

So ist ja alles schick. Jetzt rief mich der Prozessbevollmächtigte an und wollte eine Rechnung von uns für den Kostenfestsetzungsantrag die den Prozessbevollmächtigten in Rechnung gestellt werden sollte. Er wollte jetzt dass wir wie folgt abrechnen:

0,65 VG
1,2 TG
1,0 EIG
und andere Kosten.

Ich versteht es nicht, warum er das jetzt so haben will. Er macht dann doch mehr geltend im Kostenfestsetzungsverfahren, als wir eigentlich vereinbart haben. Könnt ihr das verstehen? Weis jetzt echt nicht was ich machen soll. :?:

Danke euch schon einmal im Voraus. :thx
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Smilie
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#2

15.10.2008, 16:50

Weil im für den KfA nicht Eure Rechung mit der Gebührenteilung nehmen kann. Es sind ja die Kosten für den UBV festsetzungsfähig und mehr nicht.
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PeeDee
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#3

15.10.2008, 16:52

Genau, und wenn ich mich recht erinner, sind Gebührenteilungsvereinbarungen offiziell sogar unzulässig.
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Smilie
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#4

15.10.2008, 16:53

Sowas in der Art ist mir auch dunkel im Hirn... Irgendwas von geht nur wenn der RA die Teilung im eigenen Namen vorschlägt oder so...
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Tigra
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#5

15.10.2008, 16:56

ja unzulässig nicht ganz, aber es kann durchaus zu problemen kommen vorallem wenn die beauftragung von ra zu ra erfolgte und nicht vom mdt. selbst aus.

also du musst immer die ges. gebühren geltend machen!
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gkutes

#6

15.10.2008, 16:59

für seinen KFA braucht er aber eigentlich nicht noch eine Rechnung von euch. Er kann die Kosten des UBV auch einfach so aufführen. Das ihr beim Termin gewesen seid, sieht man ja am protokoll.
also ich würde ihm jetzt nicht noch einmal eine Rechnung schreiben.
das kannste dem hbv ja so sagen und dann sollte sich alles erledigt haben.
Zuletzt geändert von gkutes am 15.10.2008, 17:03, insgesamt 1-mal geändert.
Tigra
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#7

15.10.2008, 17:01

hey bummbaumel ruf doch an und sag ihm dass die normalen gebühren im kfa geltend machen soll und nach festsetzung dann eure rechnung kommt mit der gebührenteilung, weil ihr sonst ja auch mit der buchahltung probleme habt, wenn ihr jetz diese gebühren abrechnet und dann nochmal andere!
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schneideris
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#8

24.10.2008, 14:58

Bei einem Mandat in Untervollmacht schicke ich (das kann unser Anwalts-Programm sogar !!) für die öffizielle Festsetzung unserem HBV meinen KFA zur Einreichung bei Gericht (da brauche ich keine Rg.Nr. vergeben und ist auch gesetzlich nicht erforderlich!) und die Honorarnote mit Gebührenteilung (was dann auch eingebucht wird).
nach dem Motto:

Sollten Sie Rückfragen haben, so brauchen Sie nicht Ihren Arzt oder Apotheker zu konsultieren... sondern [b]wir[/b] stehen Ihnen gerne zur Verfügung...
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