Wir haben eine einstweilige Anordnung dahingehend gestellt, dass der Gegner (in einer Familiensache) einen Gerichtskostenvorschuss und einen Anwaltskostenvorschuss zahlen soll. GK = 726,00 € und AK = 2111,77 €.
Jetzt soll ich die Sache abrechnen. Welchen Streitwert nehme ich dafür?
Streitwert e. A.
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Du hast doch die Werte, guck doch in die Tabelle. Ich mein wie kommst du denn sonst auf diese Werte? Oder verstehe ich die Frage irgendwie falsch?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
hier hat der mandat einen zahlungsanspruch zugute, so dass die beiden eingeklagten beträge zusammengerechnet werden und dies dann der streitwert ist.
Pauschbetrag gibt es nicht. Nur bei EA für Unterhalt oder so wird der 6-fache Wert genommen.
§ 24 RVG sonst auch 500,00
§ 24 RVG sonst auch 500,00
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