Bußgeldangelegenheit

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Bummbaumel
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#1

03.10.2008, 17:02

Hallöchen,

wollte mal fragen wer sich hier mit Bußgeldangelegenheiten auskennt?
Ein Freund von mir ist rausgezogen worden wegen zu schnellen Fahren. Weiterhin wurde festgestellt das er nicht angeschnallt war. Die Polizei meinte das er für beide Sachen keinen Punkt bekommt. Jetzt hat er einen Bußgeldbescheid bekommen mit einer Geldstrafe wegen zu schnellen Fahren und eine Punkt weil er nicht angeschnallt war. Wir haben jetzt erst einmal fristgerecht Einspruch eingelegt. Bin der Meinung das er für das nicht anschnallen keinen Punkt bekommt, hat die Polizei ja auch gesagt. Wo kann ich das nachlesen. Kennt jemand einen genauen §?

Danke euch schon einmal im Voraus.

LG
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Soenny
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#3

03.10.2008, 19:55

Ansonsten ist das Rechtsberatung! Die dürfen wir hier nicht erteilen ;)

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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wifey
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#4

05.10.2008, 16:59

:zustimm :thx JSanny
:closed
Viele Grüße

ich
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