Bekommt man eigentlich heute auch noch einen Gehilfenbrief??

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Gast

#1

17.09.2006, 20:04

Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier und meine Ausbildung liegt bereits schon viele Jahre zurück. Nun wird man ja als Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte ausgebildet...., ich wurde als Rechtsanwalts- und Notargehilfin ausgebildet. Ich habe noch einen normallen Gehilfenbrief der Kammer bekommen. Was erhält man eigentlich heute für einen Abschluss, auch den normalen Gehilfenbrief??? Die Ausbildung ist schon ganz schön hart. Damals war es schon sehr schwierig.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Allen Azubis wünsche ich viel Glück und Erfolg für die Prüfungen.

Liebe Grüsse

Nicole
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Zonnie
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#2

17.09.2006, 20:08

Nach der mündlichen Prüfung gibts dann den Fachangestelltenbrief
Mit dem Leben ist es wie mit einem Theaterstück: es kommt nicht darauf an, wie lang es ist, sondern wie bunt.
Seneca
Gast

#3

17.09.2006, 20:16

Bei mir steht oben:

Gehilfenbrief Prüfungzeugnis gem. §34 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetz. Ist das denn noch geblieben oder hat sich das auch geändert. Vielen Dank für Deine Antwort.
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#4

17.09.2006, 20:28

sorry, aber wozu musst du das wissen? ist doch egal was da steht, hauptsache man hat n "Brief"...

und wieso sollte es wenn ich Fachangestellte bin n Gehilfenbrief geben und warum sollte der "normal" sein.. übrigens bist du jetzt auch Fachangestellte, den Beruf des Gehilfen gibts nicht mehr! Ich finde es manchmal lustig, wenn sich leute bei uns als "Rechtsanwaltsgehilfin" bewerben..
Gast

#5

17.09.2006, 20:37

Also ich habe vor einiger Zeit die Erfahrung gemacht, dass mich mein neuer Arbeitgeber total entgeistert angeguckt hat, weil in meinem Brief "Gehilfenbrief" steht, ich mich aber als Fachangestellte beworben habe. Mich interessiert das einfach. Es hat sich so viel geändert. Ich habe nie mehr in diesem Beruf gearbeitet sondern immer für eine Versicherung. Wollte einfach nur wissen wie er heute aussieht. ;o)))
Zuletzt geändert von Gast am 17.09.2006, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
Gast

#6

17.09.2006, 20:39

Girlie31 hat geschrieben:Also ich habe vor einiger Zeit die Erfahrung gemacht, dass mich mein neuer Arbeitgeber total entgeistert angeguckt hat, weil in meinem Brief "Gehilfenbrief" steht, ich mich aber als Fachangestellte beworben habe. Mich interessiert das einfach. Es hat sich so viel geändert. Ich habe nie mehr in diesem Beruf gearbeitet sondern immer für eine Versicherung. Wollte einfach nur wissen wie er heute aussieht. ;o)))
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#7

17.09.2006, 20:40

wieso hat er dich entgeistert angeguckt?? das ist aber nunmal so.. ich kann morgen mal gucken, was da genau steht..
Gast

#8

17.09.2006, 20:47

jo, das wäre nett, also ich konnte ihm nur sagen, dass es sich geändert hat, er hat es nicht verstanden. irgendwie finde ich das schon ziemlich bescheuert. ist ja eigentlich auch vollkommen uninteressant, mal schauen ob ich im internet mal ein muster finde. so wie ich gehört habe, gibt es aber viele arbeitgeber, die darüber nicht bescheid wissen. wir reden hier nicht über rechtsanwälte sondern die leute aus den kaufmännischen berufen. wie gefällt dir der beruf??? arbeitest du für einen RA??
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#9

17.09.2006, 23:59

naja, als Anwalt sollte man schon wissen, was so aufm Berufsmarkt los ist.. und wenn die Bewerber mehr wissen als man selbst, is doch peinlich.. und egal finde ich das nicht, man sollte als Bewerber auch wissen, was aktuell ist.. wie gesagt, ich kann es nicht verstehen, dass einige sich immernoch als Gehilfin bewerben..

ja ok beim kaufmännischen kann das ja mal vorkommen, warum sollten die sich auch mit unseren Berufen auskennen.. dort bewirbt man sich wohl eher auch nicht als ReNoFa...

ja ich arbeite für einen Anwaltsnotar, bin dort schon seit der Ausbildung und es gefällt mir wirklich gut, ich werde auch wohl immer beim Anwalt/Notar bleiben, es sei denn es gibt nur Jobs in Rechtsabteilungen..

hab dir mal n Muster eines Fachangestelltenbriefes angehängt, wie er zumindest bei uns ausgesehen hat (die Note wurde per Hand in % eingetragen)
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#10

18.09.2006, 08:02

Hallo Girlie!

Bild

Ich bin auch noch ReNo-Gehilfin und habe einen Geh-hilfen-Brief ;-) In Bewerbungen habe ich "damals" immer geschrieben, dass ich mich als ReNo-Gehilfin um die ausgeschriebene Stelle als .... (was auch immer) bewerbe. So ist nun mal meine offizielle Berufsbezeichnung, da ich noch den Gehilfenbrief habe. Mir persönlich ist es allerdings total egal, wie meine Berufsbezeichnung lautet (wobei ich eigentlich denke, dass Geh-hilfe für den Anwalt die bessere Bezeichnung ist :twisted: )
Viele Grüße

ich
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