Irgendwie hat mich mein Lehrer verwirrt.
Er sagt, dass man, wenn man einen KfA macht auch das Urteil mitschicken muss. Die notwendigen Belege sind ja klar, aber auch das Urteil?? Ich hab noch nie ein Urteil mitgeschickt und meine Kollegin wusste davon auch nichts.
Wisst ihr was darüber??
Titel mit bei KfA?
- Soenny
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so was erzählt ein Lehrer? Nein, brauchst du nicht. Frag ihn noch mal, was er gemeint hat
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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen!
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Ich hab ihm auch erzählt, dass ich sowas noch nie gemacht habe und auch keiner aus meiner Klasse. Er meint aber genau, dass man das Urteil mitschicken muss.
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Also, du musst auf jeden Fall keinen Titel mitschicken bei der Beantragung vom Urteil.
Es gibt aber eine Variante, bei der man das machen kann. Und zwar wäre das das einfache Kostenfestsetzungsverfahren. Da wird der Kfb nämlich direkt auf den Titel drauf gemacht! Da gibts aber auch bestimmte Dinge, die man da beachten muss.
Aber ob dein Lehrer das gemeint hat, weiß ich ja nun auch nicht ... hmm ...
Es gibt aber eine Variante, bei der man das machen kann. Und zwar wäre das das einfache Kostenfestsetzungsverfahren. Da wird der Kfb nämlich direkt auf den Titel drauf gemacht! Da gibts aber auch bestimmte Dinge, die man da beachten muss.
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Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Ciara
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Nein, das meint er nicht, weil da muss man die Kostenrechnung ja eigentlich schon vorher einreichen (meint er jedenfalls).
Ach ja, er liest das aus § 103 I ZPO.
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Das liest er daraus? Ich les das nicht daraus. Da steht ja lediglich, dass man nur Kfa machen kann, wenn man zuvor einen Titel erwirkt hat und nicht, dass man den mitschicken muss ... komischer Kauz!
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Nee, also ganz sicher keinen Titel mitschicken beim Kfa! Dein Lehrer redet Mistekacke!
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- Coonie
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hmmmmm.....
*versuche mich in das Hirn des Lehrers hineinzuversetzen*
ich werde verklagt und verliere die erste Instanz, gewinne in der zweiten, Gegner zahlt alle Kosten (1+2 Instanz) jetzt weiss ich aber, dass der Gegner demnächst abhauen will oder oder oder und muss mich schrecklich beeilen... die Akte könnte aber vom 2.instanzlichen Gericht noch nicht wieder zurück zum erstinstanzlichen Gericht geschickt worden sein und daher schicke ich das Urteil mit, aus dem das erstinstanzliche Gericht erkennen kann, dass die Kosten der 1.+2. Instanz vom Gegner zu zahlen sind und stellt mir, weil ich das Urteil mitgeschickt habe, einen FFB aus, obwohl es selbst die akte noch nicht hat??????
das wäre die einzige, unrealistischste möglichkeit, die mir hierzu einfällt
*versuche mich in das Hirn des Lehrers hineinzuversetzen*
ich werde verklagt und verliere die erste Instanz, gewinne in der zweiten, Gegner zahlt alle Kosten (1+2 Instanz) jetzt weiss ich aber, dass der Gegner demnächst abhauen will oder oder oder und muss mich schrecklich beeilen... die Akte könnte aber vom 2.instanzlichen Gericht noch nicht wieder zurück zum erstinstanzlichen Gericht geschickt worden sein und daher schicke ich das Urteil mit, aus dem das erstinstanzliche Gericht erkennen kann, dass die Kosten der 1.+2. Instanz vom Gegner zu zahlen sind und stellt mir, weil ich das Urteil mitgeschickt habe, einen FFB aus, obwohl es selbst die akte noch nicht hat??????
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[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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