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Julia87
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#1
17.09.2008, 08:41
Hallo ihr Lieben,
also cih führe ein ganz ordentliches Berichtsheft (stolz!!!
![Winken ;-)](./images/smilies/icon_wink.gif)
) Nun bin ich seit 2 Monaten im zweiten Lehrjahr und mit wurde gesagt, dass ich nun im zwei Wochen Tackt schreiben muss und nicht wie bisher monatlich... s richtig? Ich konnte weder bei der RAK Karlsruhe noch in der SChule etwas herausfinden und meine Kanzlei hat keinen Plan von "Azubi Sachen"...
Es wäre lieb wenn ihr mir schnell weiter helfen könntet!!
Lg
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Maximum
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#2
17.09.2008, 08:58
Erst mal Herzlich Willkommen!
Wer hat dir denn gesagt, dass du zweiwöchentlich schreiben musst?
Weil ich denke es ist reine Kanzleisachen, es ist egal ob du täglich, wöchentlich, zweiwöchtenlich oder monatlich schreibst.
[url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/smthanks.gif[/img][/url] [url=http://webkatalog.snukk.de][img]http://www.smilies-smilies.de/smilies/verschiedenes_smilies/313_i_like_you_1.gif[/img][/url]
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Smilie
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#3
17.09.2008, 09:11
Hast Du schon mal bei der Kammer angerufen und dort nachgefragt?
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mrsgoalkeeper
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#4
17.09.2008, 09:12
Es ist Sache Deiner Chefs wie die das möchten. Aber eigentlich steigert man den Zeitraum eher mit zunehmendem Lehrjahr. Also "meine Mädchen" schreiben anfangs Wochenberichte, nach ca. 1/2 Jahr dann 14-Tages-Berichte und spätestens ab dem 2. Lehrjahr Monatsberichte.
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Lena
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#5
17.09.2008, 09:13
Wer hat dir denn gesagt, dass du zweiwöchentlich schreiben musst?
Normalerweise gibt die Kammer die Richtlinien vor, wie das Berichtsheft zu führen ist. Die müssten das eigentlich wissen. Weil in der dortigen Prüfungsordnung (hab ich mir grad mal online angeguckt) ist ja auch festgelegt, dass die
vorgeschriebene schriftliche Ausbildungsnachweise
geführt werden.
reine Kanzleisachen
ist es nicht!
Die Kanzlei kann nicht sagen: Es reicht, wenn ein monatlicher Bericht abgeliefert wird, wenn die Kammer
in der Prüf.ordung vorsieht, dass ausführliche Tagesberichte geschrieben werden.
Liebe Grüße
Lena
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Maximum
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#6
17.09.2008, 09:16
Also in München ist es laut Kammer Kanzleisache.
Aber sie hat die Kammer doch schon angerufen und die könnten ihr nicht weiterhelfen!
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#7
17.09.2008, 09:34
Hm.... also wenn die bei der Kammer nichts sagen konnten, dann würde ich weiterhin monatlich schreiben. Hauptsache, das Ding liegt bei der Prüfung vor und ist ausgefüllt und unterschrieben.
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puppa2402
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#8
17.09.2008, 09:37
Das sehe ich auch so. Hier hat die Kammer in Verbindung mit der Schule entschieden, dass es nur monatlich geführt werden musste. Die müssen das ja auch schließlich absegnen für die Prüfung.
Liebe Grüße
puppa
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Julia87
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#9
17.09.2008, 09:40
Also erstmal danke für die schnelle Reaktion.
Ja also bei der Kammer habe ich bis heute niemaden erreichen können der mir hätte weiterhelfen können.
Ja also mir wurde von einer Klassenkameradin gesagt dass ihr Chef das gesagt habe mit den zwei Wochen.
Es wäre ja schlecht wenn ich jetzt weiter monatlich schreiben und dann bekomme ich Probleme weil es hätte wöchentlich oder sonst wie sein müssen.
Aber auch auf der HP von der Kammer finde ich keinerlei Hinweise darauf....
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Steffi_1986
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#10
17.09.2008, 09:42
als bei unserer RA-Kammer steht nur beim Merkblatt zum Berufsausbildungsvertrag für RA-Fachangestellte, dass ein Berichtsheft zu führen ist, aber nicht, ob wöchentlich oder monatlich
Liebe Grüße
Steffi_1986