Anmeldung zur Zwischenprüfung

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Joules
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#1

12.09.2008, 09:01

Hallo!
Ich habe im November Zwischenprüfung und unsere Lehrer meinten, dass wir uns da selber anmelden müssen. Ich habe jetzt auch mal im Internet geguckt und Anmeldeschluss ist der 10.10.08. Allerdings finde ich nichts darüber, wie ich mich dort anzumelden habe.

Brauche ich dafür ein Formular oder schreibe ich (/meine Chefin) ein Schreiben an die Kammer? Müssen weitere Unterlagen beigefügt werden?

Danke im voraus!

Lg
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butterflybabe
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#2

12.09.2008, 09:02

Hast du denn schon mal bei der Kammer angerufen?

Bei uns wurde damals ein Formular in der Berufsschule ausgeteilt, dass wir dann gesondert zur Kammer geschickt haben.
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LuzZi
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#3

12.09.2008, 09:03

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Joules
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#4

12.09.2008, 09:08

@butterflybabe: Bei der Kammer habe ich noch nicht angerufen *nicht so gern telen mag, aber wohl nicht drum rum komm*
Aber Formulare bekommen wir aus der Schule definitiv nicht.

@ LuzZi: Hatte mir den Thread schonmal angesehen. Aber dort wurde genrell über Prüfungen gesprochen. Da war mir nicht klar, ob damit nicht vielleicht die Abschlussprüfung gemeint war ~.~
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LuzZi
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#5

12.09.2008, 09:10

Nein, generell.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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nephele
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#6

15.09.2008, 12:37

also wir haben die anmeldung in die kanzlei bekommen, ohne das wir irgendwo angerufen haben. ich glaub die kam zusammen mit dem kammer report oder so...
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
Silvia88
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#7

20.09.2008, 23:43

Hallo ihr Lieben,

Der Ausbilder ist für die Ausbildung und deren Organisation zuständig. Das heißt, er ist verpflichtet euch anzumelden das Einzige was deine Pflicht bzw. dein Beitrag dazu ist, dass dein Berichtsheft vollständig ist und unterschrieben ist. Aber das muss dein Ausbilder erst zur Anmeldung zur Abschlussprüfung beifügen.

Und da muss man echt aufpassen. Zwei meiner Mitauszubildenden waren im 3. Lehrjahr und sind nicht zur Prüfung zugelassen worden, weil sie in einer anderen Kanzlei vorher waren und die Kammer die Zeit nicht anerkannt hat wegen dem Berichtsheft. Jetzt müssen sie noch ein Lehrjahr dranhängen und das nur weil der Ausbilder das bei der Anmeldung nicht berücksichtigt hat.

SF.
[font=Comic Sans MS][color=#FF0000][size=150]Die Gabe, nie zu vergessen, was du warst, den Mut, das zu sein, was du bist, die Kraft, das zu werden, was du sein möchtest.[/size][/color][/font]
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#8

21.09.2008, 12:31

*Grummel* ... Vielleicht sollte ich mich sicherheitshalber auch mal erkundigen, wie das bei uns abläuft. Nicht, dass ich da wohlmöglich noch irgendwas verpasse! :angst
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#9

21.09.2008, 13:56

Bei uns steht das mit der Anmeldung zur Zwischenprüfung (oder auch Abschlussprüfung) immer in der Kammerzeitung mit, die ein paar Mal im Jahr kommt. Schaut doch mal da drin, ich nehm mal an, des müsste dann in einen von den letzten beiden drin stehen. Wenn nicht, dann einfach mal anrufen. Erstens musst du dich ja anmelden und dann muss dein Chef auch noch Geld überweisen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Maddel
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#10

22.09.2008, 10:51

Wir haben bisher immer ein Schreiben der Kammer erhalten, womit angemeldet wird. Da ist dann auch die Rechnung beigefügt, denn das kostet ja was... :wink:
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