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Verfasst: 17.09.2008, 12:50
von Tschakka
merci :-)

Verfasst: 17.09.2008, 12:52
von Smilie
bitte - gern geschehen :-)

Verfasst: 22.09.2008, 14:35
von Janina
Ach jetzt, habe mir von meinem Chef nochmal alles erklären lassen. Vielen Dank.

Eine kurze Frage hätte ich aber da noch.

Und zwar. Der erstinstanzliche Streitwert beträgt 2000,00 € und der zweitinstanzliche Streitwert 900,00 €.

Die Kostenfestsetzungsanträge beantrage ich im ersten Verfahren in Höhe von 2000,00 € und in der Berufungssache von 900,00 €, oder???

Die UBV haben uns ihre Rechnung betf. den Gegenstand in Höhe von 2000,00 € geschickt, diese stimmt doch nicht, oder. Das LG hat den Streitwert nämlich nur auf 900,00 € festgesetzt. Liege ich da evt. falsch?

Verfasst: 22.09.2008, 14:43
von gkutes
hier liegst du ziemlich richtig.
Berufung wurde aber schon nur über 900 eur eingelegt? Nicht das das Gericht da irgendeinen schmarrn gemacht hat. da muss man auch immer mal ein bisschen drauf schauen...

Verfasst: 22.09.2008, 14:53
von Janina
Also wir haben Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 2000,00 € eingelegt.
In der Berufungssache erfolgte dann ein Anerkenntnisurteil und in diesem steht, "Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens beträgt bisi 900,00 €"!!!
Darf das Berufungsgericht die Kosten einfach minimieren?

Verfasst: 22.09.2008, 14:58
von Janina
Ich hätte da noch eine adere Frage, ich weiß nicht ob es hier rein passt!?!

Ich soll einen KfA bez. Reichengebühren machen, Was sind "Reichengebühren"?

Wir hatten mal einen Mdt. mit PKH vertreten und auch einen KfA schon mal gemacht. Diesen vertreten wir aber nicht mehr. Das AG mahnt jetzt des ehemaligen Madanten an, und droht im die PKH aufzuheben.

Von der LJK haben wir unser Geld auch schon bekommen gehabt. Wieso jetzt nochmal einen KfA machen???
Oder versetehe ich das so, dass ich jetzt einen KfA machen soll (ohne die PKH, sprich normale Gebühren abzgl. der bereits geleisteten Zahlungen???) Bin mir da irgendwie unsicher, was ich da machen soll???

Verfasst: 22.09.2008, 16:09
von Smilie
Janina hat geschrieben:Also wir haben Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil i.H.v. 2000,00 € eingelegt.
In der Berufungssache erfolgte dann ein Anerkenntnisurteil und in diesem steht, "Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens beträgt bisi 900,00 €"!!!
Darf das Berufungsgericht die Kosten einfach minimieren?
Wurde denn der gesamte Betrag anerkannt?

und was bedeutet: Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens beträgt bisi 900,00 €"

Dann würde der Gegenstandswert für die Berufung trotzdem 2000 betragen - nur für die TG würde er sich veringern.

Verfasst: 22.09.2008, 16:10
von Smilie
Was sind "Reichengebühren"?
Keine Ahnung ... hab ich noch nie gehört.

Verfasst: 22.09.2008, 16:11
von Smilie
Das AG mahnt jetzt des ehemaligen Madanten an, und droht im die PKH aufzuheben.
Was wird denn angemahnt? Wenn Ihr den Mdt nicht mehr vertretet, dann würde ich das dem Gericht auch so mitteilen, die sollen sich dann ggf. direkt an den wenden.

Verfasst: 22.09.2008, 16:13
von Smilie
Von der LJK haben wir unser Geld auch schon bekommen gehabt. Wieso jetzt nochmal einen KfA machen???
Oder versetehe ich das so, dass ich jetzt einen KfA machen soll (ohne die PKH, sprich normale Gebühren abzgl. der bereits geleisteten Zahlungen???) Bin mir da irgendwie unsicher, was ich da machen soll???
Von der LJK bekommt Ihr ja nur die PKH-Gebühren - in den KfA werden aber die Regelanwaltsgebühren genommen. Also KfA mit ganz normalen Gebühren gem. Tabelle. Zahlungen müssen da nicht angegeben werden.

Wenn Ihr aber eine Abrechung ggü. der LJK macht, dann müsst Ihr evtl. Zahlungen Eures Mdt mit angeben.