Abrechnung KFA

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Bummbaumel
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#1

09.09.2008, 16:44

Hallöchen,
hab da mal ein Problem.
Wir haben eine Klage bei Gericht eingereicht. (GW: 742,38 EUR)
Die Beklagten haben sich dagegen Verteidigt und Klageerwiderung eingereicht.
Es kam zur Verhandlung. Im Termin stellten beide Anwälte ihre Anträge. Jedoch konnte der RA der Beklagten keine Vollmacht vorlegen. Daraufhin stellte unser Anwalt den Antrag auf VU. Das Gericht gab dem RA der Beklagten noch 2 Wochen zeit, eine Vollmacht vorzulegen. Dies geschah nicht, so dass ein VU sowie ein Beschluss erging. In dem Beschluss stand, dass die RA der Beklagten die Kosten der Säumnis zu tragen haben. GW: 742,38 EUR.
Gegen den VU legte der RA der Beklagten Einspruch ein. Dieser wurde mit Urteil verworfen. In diesem stand:

Die Kosten des Rechtsstreites sowie der Nebenintervention tragen die Beklagten, mit Ausnahme der Kosten der Säumnis für den Termin am ..... haben die Beklagtenvertreter zu tragen, weil diese Kosten durch ihre vermeintliche Bevollmächtigung entstanden sind.

GW: 742,00 EUR.

Ich muss in der Sache jetzt einen KFA machen. Meine Frage ist nun, was rechne ich ab? Folgende Gebühren sind doch entstanden:

1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
Fahrtkosten
Abwesenheitsgeld
UST

Was davon müssen die Beklagten tragen, und was deren Rechtsanwälte? Und welchen Streitwert muss ich nehmen? Ich bekomme hier noch die Krise!!
Ich wäre echt dankbar für eure Hilfe! :cry:
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FineFrenzy
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#2

09.09.2008, 20:48

Hey Bummbaumel,

ich habe diese Situation selbst noch nicht erlebt, aber ich würde es mal wie folgt versuchen.

In Sachen ... beantragen wir die Kosten des Beklagten gegenüber dem Kläger (ist das so richtig rum, verwechsle das immer :D ) festzusetzen und auszusprechen ....

1,3 VG
Auslagen
Fahrtkosten
Abwesenheit
USt


Gleichzeitig beantragen wir die Kosten des Beklagtenvertreters gegenüber dem Kläger festzusetzen und auszusprechen ....

0,5 VG
Auslagen
USt


Ob das natürlich so klappt ist die andere Seite. Du könntest noch bei Gericht anrufen und fragen wie man das richtig macht. Außer einem den Kopf abreißen und völlig genervt sein können die auch nicht. Wenn du weißt wie man das richtig macht, wäre es echt nett von dir, wenn du mir sagen könntest wie es geht.

Liebe Grüße
Fine Frenzy
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NORTHERN DINO
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#3

09.09.2008, 20:53

Ich behaupte einfach mal kackfrech, dass die RAe bis auf etwaige Reisekosten zum Säumnistermin überhaupt keine weiteren Kosten tragen müssen. :shock: :lol:
~ Grüßle ~
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#4

12.09.2008, 11:04

@finefrenzy
Wieso eine 0,5 Verfahrensgebühr? In erster Linie handelt es sich doch um eine Terminsgebühr, und dann stellt sich die Frage ob nun eine 0,5 TG oder 1,2 TG da ja VU verworfen wurde.


@13
Aber Gericht hat doch beschlossen, dass Kosten der Säumnis vom Rechtsanwalt der Beklagten zu tragen sind und da zählt meines Erachtens die Terminsgebühr mit rein?!
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Smilie
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#5

12.09.2008, 11:07

Damit sind glaube ich nur die 0,5 TG + USt gemeint... aber die ist ja in der 1,2 TG aufgegangen, so dass also +/- Null rauskommt.
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#6

12.09.2008, 11:10

1,3 VG
1,2 TG
Auslagen
Fahrtkosten
Abwesenheitsgeld
UST
das müssen die Beklagten tragen und wg. deren RAs siehe vorheriger Beitrag #5
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#7

12.09.2008, 12:28

Also noch einmal zusammenfassend für mich, vorausgesetzt ich habe das jetzt verstanden:

Abrechnung gegenüber Beklagten
1.3 VG
1,2 TG
Post
UST


Abrechnung gegenüber RA

Fahrtkosten
Abwesenheitsgelder


Hab ich das jetzt richtig verstanden oder steh ich auf dem Schlauch!?
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#8

12.09.2008, 12:30

die RAe haben nur die Kosten der Säumnis zu tragen.

die Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder sind also von den Beklagten zu tragen.
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#9

12.09.2008, 13:12

Säumniskosten können hier nur die Reisekosten zum Säumnistermin sein. Die TG geht in der 1,2 TG auf, wie richtig bemerkt. Sind keine extra Reisekosten zum Säumnistermin entstanden, gibt es nüscht.
~ Grüßle ~
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#10

14.09.2008, 20:14

Also irgendwie schnall ich es immer noch nicht. Schlagt mich! *kopfeinzieh*

@13
Was meinst Du denn mit "Reisekosten"?

Es hat lediglich eine einzige Verhandlung stattgefunden, in welcher ja diese Sache mit der fehlenden Vollmacht Thema war, ansonsten keine weitere Verhandlung. Für genau diese Verhandlung sind uns ja "Reisekosten", also Abwesenheitsgelder und Fahrtkosten entstanden. Oder meinst Du mit "Reisekosten" tatsächlich was ganz anderes, wovon ich noch nix weiß oder gehört habe? *amkopfkratz*

Sollten mit "Reisekosten" die Fahrt- und Abwesenheitsgelder gemeint sein, dann müssten wir die doch den RAe der Beklagten gegenüber abrechnen. Das wäre dann aber genau das Gegenteil von dem, was Smilie im Beitrag #8 geschrieben hat. Ich bin verwirrt... *kreisch*
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