Klage einreichen: per Fax mit Anlagen?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
maulenta
Forenfachkraft
Beiträge: 157
Registriert: 26.08.2008, 08:19

#1

29.08.2008, 08:16

Ich will eine Klage einreichen. Die Frist läuft heute ab. Kann ich die Klage hin faxen? Müssen dann die Anlagen schon beigefügt werden? Und die beglaubigte und die einfache Abschrift, müssen die auch schon hin gefaxt werden?

Wenn ich gegen eine Privatperson Klage erhebe, muss ich dann überhaupt eine beglaubigte Abschrift mit einreichen? (ich dachte die ist nur für den Gegen-RA)?
Benutzeravatar
Curry
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 8213
Registriert: 22.11.2006, 09:00
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro
Wohnort: Nähe Stuttgart

#2

29.08.2008, 08:22

Du brauchst nur das Original faxen - ohne Anlagen.

Beglaubigte und einfache Abschrift werden nicht gefaxt, das könnte euch das Gericht sogar in Rechnung stellen, wenn ihr das macht.

Du musst immer eine beglaubigte und eine einfache Abschrift beifügen. Der Beklagte wird ja auch wahrscheinlich zum Anwalt gehen und dann übergibt er ihm die Unterlagen.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
maulenta
Forenfachkraft
Beiträge: 157
Registriert: 26.08.2008, 08:19

#3

29.08.2008, 08:26

Danke :-)
rosa

#4

29.08.2008, 13:59

Beglaubigte und einfache Abschrift werden nicht gefaxt, das könnte euch das Gericht sogar in Rechnung stellen, wenn ihr das macht.
:zustimm

immer nur das exemplar für die gerichtsakte faxen, den rest per post, bei uns gibts sonst ne rechnung drüber!!!
FrauK

#5

27.09.2008, 22:39

@Immi

Mich würde interessieren, auf welcher Rechtsgrundlage Ihr eine Rechnung übermittelt bekommt (gab es eine Angabe?) und wie hoch diese in der Regel ist?

Meiner Kenntnis nach gibt es keine RGrundlage, dient alles der Abschreckung.

@Maulenta

Könnte evtl. passieren, das Ihr 2 Aktenzeichen bekommt somit auch 2 Gerichsgebühren fällig sind
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#6

27.09.2008, 22:44

Steht meines Wissens im GKG, aber frag mich am Wochenende bloß nicht nach Paragraphen - hier ist §-freie Zone :D

Die doppelte Rechtshängigkeit läßt sich übrigens prima vermeiden, wenn man gleich "vorab per Fax" gut sichtbar draufschreibt; und für die mit dem besonderen Sicherheitsdenken schadet auch ein "bereits per Fax übersandt am..." bei Absendung des Originals nix.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Benutzeravatar
nici01
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1519
Registriert: 18.09.2008, 16:54
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: NRW

#7

27.09.2008, 22:56

Wir machen auch auf jeden Fall dann den Stempel "per Telefax vorab, Original und Anlagen folgen auf dem Postweg" drauf.
Gefaxt wird nur das Original.

Das mit den Kosten habe ich auch noch nicht gehört. Aus welchem Grund sollen die denn Kosten erheben?

Gruß Nicole
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#8

28.09.2008, 07:14

Das Thema mit den Rechnungen vom Gericht für Kosten die bei der Telefaxübermittlung entstehen hatten wir zuletzt irgendwann schon mal, ich finde es nur nicht wieder.

Einfach gesagt, das Gericht darf diese Kosten erheben, weil es ja das Papier des Gerichtes ist, das da verbraucht wird, glaube ich zumindest :oops:

_______________

Hab den Thread gefunden:

http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=18 ... c&start=30
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
skugga
Teilzeittrollin
Foreno-Inventar
Beiträge: 2992
Registriert: 04.04.2006, 22:32
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Jepp, durchaus.

#9

28.09.2008, 15:27

Jepp. Und dort auf S. 3 bitte die Links von Bob zum Rechtspflegerforum beachten.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
Nauja

#10

28.09.2008, 15:57

Ich habe mich soeben sehr gewundert.... "heute (am Sonntag) läuft die Klagefrist ab?"... erst danach hatte ich das Datum des 1. Beitrages gelesen.

Aber zurück zur Sache:

Bitte berücksichtigt, dass bei einem Fristablauf die Anlagen keine Berücksichtigung mehr finden müssen, wenn sie nicht rechtzeitig eingehen.

Bsp:

Schriftsatz wird mit Anlagen an das Gericht gefaxt um 23.57 Uhr. Um 24.04 Uhr (bzw. 00.04 Uhr) endet der Faxvorgang. Jede Seite, die nach 23.59 Uhr eingeht, muss vom Gericht nicht mehr berücksichtigt werden! Auch nicht die Anlagen!

D. h. wenn die Anlagen Berücksichtigung finden müssen, sollten sie unbedingt mitgefaxt werden. Anders ist es, wenn der FA erst in 2-3 Tagen ist, dann kommt die Post nämlich noch rechtzeitig an, dann reicht es, den Schriftsatz zu faxen (ohne Anlagen).

Beglaubigte und einf. Abschrift müssen nie mitgefaxt werden!
Antworten