Zwangsvollstreckung*Fragen

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marlienchen83
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Registriert: 23.06.2006, 12:23

#1

05.09.2006, 14:36

hallo ihr lieben hab da mal kurz nen paar fragen,könnt ihr mir vielleicht weiterhelfen?also:

1) welche vollstreckungsarten fallen unter den begriff der sonstigen forderungen?

2) benötigt man für die beitreibung der kosten der ersatzvornahme einen neuen titel?wie wird in der praxis häufig verfahren?

3) wie erfolgt die zwangsvollstreckung, wenn die handlung nicht nur vom willen des schuldners abhängt?

4) wie erfolgt die vollstreckung bei der abgabe einer willenserklärung?

wäre super,wenn ihr mir helfen könnt, finde die antworten nicht in meinen unterlagen.

liebe grüße
Andreas

#2

05.09.2006, 14:44

Hallöchen,

das sind aber ganz schön viele Fragen auf einmal :lol:

1.
Sonstige Forderungen:
Das können z.B. Rechte sein, die ein Schuldner gegen jemanden hat und die pfändbar sind, weil sie "geldwert" sind. Beispiel: Schuldner hat ein Bild verliehen und hat einen Rückgabeanspruch gegen den, der es sich ausgeliehen hat. Kannste z.B. den Herausgabeanspruch pfänden.

2.
Die Kosten der Ersatzvornahme werden vom Vollstreckungsgericht durch einen Beschluß festgesetzt. Du beantragst die Kostenfestsetzung nach § 788 ZPO und kriegst einen entsprechenden Beschluß.

3.
Das ist eine sogenannte vertretbare Handlung, wenn ich dich richtig verstehe. Dafür gibt's die Ersatzvornahme, § 887 ZPO. Lies den § mal.

4.
Eine Willenserklärung gilt normalerweise mit Rechtskraft der Entscheidung als abgegeben und muß daher gar nicht mehr vollstreckt werden.

Man möge mich ggf. korrigieren :wink:
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marlienchen83
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#3

05.09.2006, 15:11

dankeschööööön, super hat mir weitergeholfen :-)
Leben = Die Kunst, aus falschen Voraussetzungen richtige Schlüsse zu ziehen.Samuel Butler (1835-1902)
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