Frage aus der Abschlussprüfung

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Gast

#1

01.09.2006, 21:32

Hallo!

Ich habe eine Frage in einer Abschlussprüfung gefunden, mit der ich überhaupt nichts anfangen kann ...


"Der Prozessbevollmächtigte des Beklagten hat gegen ein Urteil des Amtsgerichts München am 31.01.2000 Berufung eingelegt. Wann läuft die Berufungsbegründungsfrist ab?"


Von einem Zustellungsdatum findet man in der Aufgabe nichts. Aber ist dies nicht maßgeblich für das Fristende? Oder vertue ich mich da??
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Mia
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#2

01.09.2006, 21:55

Ich würde jetzt mal raten. 2000 gabs bestimmt noch die alten Fristen, d.h.: die 1-Monats-Berufungsbegründungsfrist fängt ab Einlegung der Berufung an zu laufen.
Fiese Frage übrigens.
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Annile
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#3

01.09.2006, 22:51

Wieso machst du so alte Abschlussprüfungen?
Es Annile :hurra
Gast

#4

02.09.2006, 12:43

Mia hat geschrieben:Ich würde jetzt mal raten. 2000 gabs bestimmt noch die alten Fristen, d.h.: die 1-Monats-Berufungsbegründungsfrist fängt ab Einlegung der Berufung an zu laufen.
Fiese Frage übrigens.

Vielen Dank! Auf die Idee wäre ich nie im Leben gekommen :oops:

Ich mache einfach alle Abschlussprüfungen durch, die ich dahabe und habe die Fragen ausgelassen, wo ich wusste, dass es eine Änderung gab. Dass das mit den Fristen vorher anders geregelt war, wusste ich nicht ...

Vielen Dank u. liebe Grüße,

Miri
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Jennifer
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#5

02.09.2006, 16:39

Die Frage ist echt mal fies... :twisted:
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
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Pepsi
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#6

02.09.2006, 17:43

wieso ist die fies? ist doch ganz einfach...

die Frage: wie viele Wochen ich Zeit habe, Berufung einzulegen, ist viel fieser ;-) (na wer weiß die Antwort)
Gast

#7

02.09.2006, 17:45

Stimmt, was mir gerade einfällt, ist, dass die Frist ja in den Februar reingerechnet wird. Ich habe mit Fristenberechnungen sowieso meine Probleme, weil ich das in der Arbeit nie machen durfte und es in der Berufsschule nicht verstanden und mich im Nachhinein selbst auch nicht darum gekümmert habe. Tja, selbst schuld. Aber ich rechne, wenn es um eine 1-Monatsfrist geht, immer 30 Tage dazu. Ist das so richtig? Wie würde denn die oben genannte Frist dann mit einem Monat enden? Am 28.02. oder am 02.03.2000?

Tja, hätte ich in der Schule mal besser aufgepasst ... :roll:
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Pepsi
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#8

02.09.2006, 17:51

nein einen Monat, d.h. wenn Fristanfang der 31.1.2000 ist, dann guckst du auf den Kalender genau einen Monat weiter, 31.2. ... den gibt es ja nicht, so guckst du § 188 III BGB, sie endet also, am letzten Tag dieses Monats, also am 29.2.2000

übrigens was ist der Unterschied zwischen 4 Wochen und einem Monat?
Gast

#9

02.09.2006, 17:54

Pepsi hat geschrieben:nein einen Monat, d.h. wenn Fristanfang der 31.1.2000 ist, dann guckst du auf den Kalender genau einen Monat weiter, 31.2. ... den gibt es ja nicht, so guckst du § 188 III BGB, sie endet also, am letzten Tag dieses Monats, also am 29.2.2000

übrigens was ist der Unterschied zwischen 4 Wochen und einem Monat?

Vielen Dank :oops:

Unterschied zwischen 4 Wochen und 1 Monat ...
Sagen wir mal heute, Samstag, 02.09.2006
4 Wochen wäre dann Samstag, der 30.09.2006
1 Monat wäre der 02.10.2006

So fasse ICH das auf, aber das heißt ja bei mir nichts :D
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#10

02.09.2006, 19:37

gut, das war richtig :-) wenn du das schonmal kannst, ist das viel wert ;-)
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