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Formulierungshilfe

Verfasst: 06.08.2008, 20:56
von Cherry-Cola
Ich brauch mal eure hilfe, bei einer Formulierung.

Hier mal eben grob was passiert ist.

Wir haben für Mandanten Aufforderungsschreiben gemacht.

Unter anderem ja die Hauptforderung mit Zinsen plus die Anwaltsgebühren, das muss dann ja alles der Schuldner zahlen.

So Schuldner hat gezahlt. Die gesamte Forderung abzüglich der Anwaltsgebühren. Mandant hat vereinbart mit Schuldner, dass es so okay ist und unser Mandant nun die Anwaltsgebühren zahlt.

Ich habe mein Schreiben soweit:

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf das am gestrigen Tage mit meinem Büro geführte Telefonat.

... hat die gesamte Forderung abzüglich meiner Rechtsanwaltsgebühren gezahlt. Absprachegemäß wollten Sie meine Rechtsanwaltsgebühren zahlen. Diesbezüglich überreiche ich anliegend meine Kostennote mit der höflichen Bitte um Ausgleich.

MFG

Ich finde das hört sich etwas komisch an, weis aber auch nicht was ich verbessern könnte. Hat vielleicht jemand eine Idee?

Verfasst: 06.08.2008, 21:00
von charly03
Absprachegemäß wollten Sie meine Rechtsanwaltsgebühren zahlen. Diesbezüglich überreiche ich anliegend meine Kostennote mit der höflichen Bitte um Ausgleich.
Ich würde hier zusammenfassend schreiben "Absprachegemäß überreiche ich anliegend meine Kostennote mit der höflichen Bitte um Ausgleich" und über das Telefonat, in dem das vereinbart worden ist, eine kurze Aktennotiz fertigen. Weiß nicht, ob das so üblich ist, aber bei uns wird das so gemacht.

Verfasst: 06.08.2008, 21:00
von _steffi_
In obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf das mit meinem Büro am ............. geführte Telefonat.

Demnach hat der SCH den Hauptsachebetrag direkt an Sie beglichen. Absprachegemäß überreichen wir anliegend unsere Kostennote mit der Bitte um Ausgleich auf eines unserer Konten.


Wär das was ?

Verfasst: 06.08.2008, 21:05
von sunshine24
bezugnehmend auf das mit meinem Büro geführte Telefonat, erlaube ich mir absprachegemäß Ihnen Kostenrechnung für mein Tätigwerden bekannt zu geben mit der höflichen Bitte um Ausgleich.

So würde ich das Schreiben ... kurz und bündig. Wenn du das allerdings mit aufnehmen möchtest mit der Vereinbarung zwischen dem Schuldner und Mandanten würde ich so schreiben:

in obiger Angelegenheit nehme ich Bezug auf das mit meinem Büro geführte Telefonat.

Wie ich Ihnen bereits mitteilte, hat Herr ... die Forderung abzüglich der Rechtsanwaltsgebühren bezahlt. Sie erklärten sich damit einverstanden, die Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen. Ich erlaube mir daher, die entstandenen Kosten für mein Tätigwerden gemäß anlliegend beigefügter Kostennote in Rechnung zu stellen. Um Ausgleich binnen 14 Tage auf mein Kanzleikonto wird höflichst gebeten.

Verfasst: 06.08.2008, 21:13
von Cherry-Cola
Also der Mandant hat bei uns angerufen und gesagt, dass der Schuldner, dass so mit unserem Mandatne abgemacht hat. Also der Schuldner hat die Forderung an den Mandanten gezahlt.

Und der mandant hat uns nun mitgeteilt, dass der Schuldner die Forderung beglichen hat und das er nun unsere Gebühren zahlt, also der Mandant!

Verfasst: 06.08.2008, 21:21
von sunshine24
Achso, aber ändert sich ja dann nicht viel an meinem letzten Beispiel. Dann halt grad am Anfang:

Wie Sie mir mitteilten, hat Herr ... die Forderung usw.

Verfasst: 06.08.2008, 21:23
von Coonie
die zuvor genannten Formulierungen finde ich schon verdammt gut ;-)

das kommt immer öfter vor - vor allem, wenn der Schuldner ein Pleitegeier ist, wo der Mandant froh ist, wenigstens die HF bezahlt zu bekommen. Du kannst ihn aber noch höflich darauf hinweisen, dass der Schuldner eigentlich zur Zahlung der RA-Kosten verpflichtet wäre.... nur so als Service am Mandanten

a la: obwohl herr xy aufgrund des Zahlungsverzuges zum Ausgleich der hier entstandenen GEbühren und Auslagen verpflichtet ist, haben Sie sich bereit erklärt diese selbst zu tragen. aus diesem Grund überreichen wir als Anlage unsere diesbezüglichen KR mdfB um Ausgleich auf obiges GK.

Verfasst: 06.08.2008, 21:23
von Jupp03/11
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das zwischen Ihnen und unserer Kanzlei geführte Telefonat und überreichen vereinbarungsgemäß unsere Kostenrechnung mit der Bitte um Ausgleichung.
Der in der Rechnung enthaltene Mehrwertsteuerbetrag kann im Wege des Vorsteuerabzugs von Ihnen beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Wir danken für das erteilte Mandat.

Verfasst: 06.08.2008, 21:37
von Cherry-Cola
Habe ja ganz vergessen, dass der Mandant geduzt wird (schreibt man das so geduzt? Egal)

Ich habe mir das nun so gadacht. Ich das okay?

in vorbezeichnerter Angelegeheit nehme ich Bezug auf das am 06.08.2008 mit meinem Büro geführte Telefonat, in dem Du mitgeteilt hast, dass Herr/Frau ... die Forderung abzüglich der Rechtsanwaltsgebühren bezahlt hat.
Vereinbarungsgemäß überreiche ich meine Kostennote mit der höflichen Bitte um Ausgleich.


naja und dann den Text der halt darunter noch kommt, damit kannn die Sache hier abgeschlossen werden. Ich bedanke mich nochmals für die Beauftragung und verbleibe mit freundlich Grüßen etc.

Verfasst: 06.08.2008, 21:39
von _steffi_
:zustimm

würd ich so nehmen