"Berufsanfänger…" bzw. nicht gelernte Kraft einarb

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Pepsi
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#21

04.12.2006, 08:16

wo steht das, das nur gel. Kräfte Fristen notieren dürfen?
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wifey
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#22

04.12.2006, 11:16

Dazu habe ich das in NJW 2005, Heft 29, 2046 gefunden: (Es geht um BGH-Rechtssprechung zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand)


"... In der Regel überträgt der Prozessbevollmächtigte die Berechnung der allgemein anfallenden einfachen Fristen sowie die Führung des Fristenkalenders auf sein Personal zur selbstständigen Erledigung74. Er muss aber durch geeignete Anweisungen sicherstellen, dass ihm die Feststellung des Beginns und des Endes der Fristen in den Fällen vorbehalten bleibt, die in seiner Praxis ungewöhnlich sind oder bei deren Berechnung Schwierigkeiten auftreten können, insbesondere in der Übergangszeit geänderter Vorschriften zum Fristenlauf75. Im Falle der Übertragung hat der Anwalt durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden; unverzichtbar sind insoweit eindeutige Anweisungen an das Büropersonal, die Festlegung klarer Zuständigkeiten und die mindestens stichprobenartige Kontrolle76. Der Rechtsanwalt muss zudem organisatorische Vorkehrungen dagegen treffen, dass Büroangestellte eingetragene Fristen eigenmächtig abändern oder unbeachtet lassen77. Sämtliche organisatorischen Maßnahmen müssen so beschaffen sein, dass auch bei unerwarteten Störungen des Geschäftsablaufs die Einhaltung der anstehenden Frist - zumindest durch ein rechtzeitiges Fristverlängerungsgesuch - gewährleistet ist78. ..."
Viele Grüße

ich
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