Ich hab einen ZVA aufbekommen und wollt mal nachfragen, ob das so richtig ist.
geschickt hab ich den ZVA an das
Amtsgericht der letzten Vollstreckungshandlung
Verteilerstelle für GVZ-Aufträge
dann Gläubiger, Straße, Ort
-vertr. durch unsere Kanzlei, Straße, Ort-
gegen
Schuldner, Straße, Ort
dann Textbaustein,
Kostennote für ZV-Auftrag
Gegenstandswert: Gesamtforderung (unter 1.500 €)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung 0,3
P + Tkp
USt
Gesamt
dann
Kostennote EV-Antrag:
Gegenstandswert (Gesamtforderung + Gesamtbetrag der Kostennote für ZV-Auftrag, immernoch unter den 1.500 €)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung 0,3
P + Tkp
USt
Gesamt
und in der Anlage dann ein aktuelles FoKo
PS: Gläubiger ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
Zwangsvollstreckungsauftrag
- el mirasol
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Schlaf ist die beste Art der Meditation. (Dalai Lama)
Also, beizufügen ist - wie an anderer Stelle schon erwähnt - neben einem aktuellen Forderungskonto auch der Titel im Original. Und Nachweise/Belege über eventuelle vorangegangene ZV-Maßnahmen.
Das "Amtsgericht der letzten Vollstreckungshandlung" verwirrt mich auch etwas. Immer an die Verteilerstelle des AG schicken, in dessen Bezirk der Schuldner aktuell wohnt.
Sieht sonst ganz gut aus; was in den Textbausteinen steht, weiß ich ja nicht *gg*
Das "Amtsgericht der letzten Vollstreckungshandlung" verwirrt mich auch etwas. Immer an die Verteilerstelle des AG schicken, in dessen Bezirk der Schuldner aktuell wohnt.
Sieht sonst ganz gut aus; was in den Textbausteinen steht, weiß ich ja nicht *gg*
- sunshine24
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Also auf jeden Fall ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig, also an der aktuellen Adresse.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Vollstreckungsgericht ist das Gericht, am Sitz des Wohnorts des Schuldners. Neben Forderungskonto musst du
-Titel im Original
-Vollstreckungsunterlagen (aus denen sich weitere in der Forderungsaufstellung aufgelistete Kosten ergeben, z.B. Zahlungen an GV, EMA-Gebühren u.ä.
- Antrag mind. 3x ausdrucken. Unterschrieben muss nur das Original werden.
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- el mirasol
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wieso 3x?
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- sunshine24
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Das habe ich mich auch gefragt. Wir schicken den immer nur im Original. Mehr nicht.
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- charly03
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Damit der GV nicht so viel verdient und ihr Kopiekosten spart, die der GV sonst in Rechnung stellen würde
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
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- el mirasol
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heißt das der schickt 2 zurück? reicht das nicht, wenn er einen mit dem zustellungsvermerk zurück schickt?
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Ich schick den Auftrag auch nur einmal raus... Hm... muss mir die GVZ-Rechnungen wohl ma genauer angucken
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Du bekommst nach der ZV oder e.V. doch keine Anträge oder Zustellungsvermerke zurück, dass ist ja nur beim Pfüb.heißt das der schickt 2 zurück? reicht das nicht, wenn er einen mit dem zustellungsvermerk zurück schickt?
Wahrscheinlich 3 x da der GV einen behält (Original) einen zur ZV für den Schuldner und einen zur e.V. für den Schuldner.
Wir schicken den Auftrag aber auch nur einmal im Original. Ich gehe aber davon aus, dass der GV sich die Beträge nochmals in sein eigenes Foko aufnimmt (auch erkennbar an den Abrechnung insbesondere e.V.), um am Tag der Vollsteckung den genauen Zinsbetrag zu haben. Aber über dieses Thema gab es hier schon mehrfach Diskussionen.