Zwangsvollstreckungsauftrag

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el mirasol
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#1

27.07.2008, 10:29

Ich hab einen ZVA aufbekommen und wollt mal nachfragen, ob das so richtig ist.

geschickt hab ich den ZVA an das

Amtsgericht der letzten Vollstreckungshandlung
Verteilerstelle für GVZ-Aufträge


dann Gläubiger, Straße, Ort
-vertr. durch unsere Kanzlei, Straße, Ort-

gegen

Schuldner, Straße, Ort

dann Textbaustein,

Kostennote für ZV-Auftrag
Gegenstandswert: Gesamtforderung (unter 1.500 €)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung 0,3
P + Tkp
USt
Gesamt

dann

Kostennote EV-Antrag:
Gegenstandswert (Gesamtforderung + Gesamtbetrag der Kostennote für ZV-Auftrag, immernoch unter den 1.500 €)
Verfahrensgebühr Zwangsvollstreckung 0,3
P + Tkp
USt
Gesamt

und in der Anlage dann ein aktuelles FoKo

PS: Gläubiger ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.
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Manu_75

#2

27.07.2008, 11:11

Also, beizufügen ist - wie an anderer Stelle schon erwähnt - neben einem aktuellen Forderungskonto auch der Titel im Original. Und Nachweise/Belege über eventuelle vorangegangene ZV-Maßnahmen.

Das "Amtsgericht der letzten Vollstreckungshandlung" verwirrt mich auch etwas. Immer an die Verteilerstelle des AG schicken, in dessen Bezirk der Schuldner aktuell wohnt.

Sieht sonst ganz gut aus; was in den Textbausteinen steht, weiß ich ja nicht *gg*
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sunshine24
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#3

27.07.2008, 11:35

Also auf jeden Fall ist das Vollstreckungsgericht am Wohnsitz des Schuldners zuständig, also an der aktuellen Adresse.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Blub
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#4

27.07.2008, 13:43

:zustimm
Vollstreckungsgericht ist das Gericht, am Sitz des Wohnorts des Schuldners. Neben Forderungskonto musst du
-Titel im Original
-Vollstreckungsunterlagen (aus denen sich weitere in der Forderungsaufstellung aufgelistete Kosten ergeben, z.B. Zahlungen an GV, EMA-Gebühren u.ä.
- Antrag mind. 3x ausdrucken. Unterschrieben muss nur das Original werden.
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el mirasol
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#5

27.07.2008, 14:00

wieso 3x?
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sunshine24
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#6

27.07.2008, 14:00

Das habe ich mich auch gefragt. Wir schicken den immer nur im Original. Mehr nicht.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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charly03
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#7

27.07.2008, 14:12

Damit der GV nicht so viel verdient und ihr Kopiekosten spart, die der GV sonst in Rechnung stellen würde ;)
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*

Liebe Grüße, charly03 Bild
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el mirasol
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#8

27.07.2008, 14:14

heißt das der schickt 2 zurück? reicht das nicht, wenn er einen mit dem zustellungsvermerk zurück schickt?
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Moni82

#9

27.07.2008, 15:17

Ich schick den Auftrag auch nur einmal raus... Hm... muss mir die GVZ-Rechnungen wohl ma genauer angucken :D
jenniver
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#10

28.07.2008, 06:58

heißt das der schickt 2 zurück? reicht das nicht, wenn er einen mit dem zustellungsvermerk zurück schickt?
Du bekommst nach der ZV oder e.V. doch keine Anträge oder Zustellungsvermerke zurück, dass ist ja nur beim Pfüb.
Wahrscheinlich 3 x da der GV einen behält (Original) einen zur ZV für den Schuldner und einen zur e.V. für den Schuldner.
Wir schicken den Auftrag aber auch nur einmal im Original. Ich gehe aber davon aus, dass der GV sich die Beträge nochmals in sein eigenes Foko aufnimmt (auch erkennbar an den Abrechnung insbesondere e.V.), um am Tag der Vollsteckung den genauen Zinsbetrag zu haben. Aber über dieses Thema gab es hier schon mehrfach Diskussionen.
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