Hallo Allezusammen,
ersteinmal möchte ich mich vorstellen. Ich heiße Nicole, bin 30 Jahre alt und bin eine Berufsrückkehrerin nach fast 10 Jahren Pause. D. h. also ich werde hier wohl öfters posten , muss sehr viel wieder lernen.
Also hier meine Frage:
Wir möchten einem Schuldner was zustellen, seine Wohnung wurde geräumt, Schuldner hat sich aber noch nicht umgemeldet. Die Anschrift seiner Freundin ist aber bekannt. Es wird davon ausgegangen, dass er sich dort wohl öfters aufhält. Kann man dort auch zustellen lassen, und muss die Freundin das für ihn annehmen oder kann sie auch verweigern?
Für jede Antwort bin ich sehr dankbar!
Lieben Gruß Nicole
Zustellung mit c/o
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- charly03
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Versuchen, dort zustellen zu lassen, kannst du sicher. Ob seine Freundin verpfichtet ist, das für ihn anzunehmen, kann ich dir leider nicht sagen..
*Ich bin nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere mich haben möchten*
Liebe Grüße, charly03
Liebe Grüße, charly03
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Also da ich leider meine letzte ZV akte vor 1,5 jahren gesehen habe, bin ich auch überfragt aber mir schwant das was von Zustellung Verwandte/lebensparternschaft ...
aber mir fällt dazu ein:
§ 180 ZPO, Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 (eig. Erg.: Ersatzzustellung in der Wohnung an einen erwachsenen Familienangehörigen, eine in der Familie beschäftigten Person oder einen erwachsenen ständigen Mitbewohner) oder 2 (eig. Erg.: Zustellung in Geschäftsräumen an eine dort beschäftigte Person) nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
Fragt sich nur ob das auch gilt, wenn man das in eine andere Wohnung zustellen lässt..und da bin ich überfragt sorry
aber mir fällt dazu ein:
§ 180 ZPO, Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten
Ist die Zustellung nach § 178 Abs. 1 Nr. 1 (eig. Erg.: Ersatzzustellung in der Wohnung an einen erwachsenen Familienangehörigen, eine in der Familie beschäftigten Person oder einen erwachsenen ständigen Mitbewohner) oder 2 (eig. Erg.: Zustellung in Geschäftsräumen an eine dort beschäftigte Person) nicht ausführbar, kann das Schriftstück in einen zu der Wohnung oder dem Geschäftsraum gehörenden Briefkasten oder in eine ähnliche Vorrichtung eingelegt werden, die der Adressat für den Postempfang eingerichtet hat und die in der allgemein üblichen Art für eine sichere Aufbewahrung geeignet ist. Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt. Der Zusteller vermerkt auf dem Umschlag des zuzustellenden Schriftstücks das Datum der Zustellung.
Fragt sich nur ob das auch gilt, wenn man das in eine andere Wohnung zustellen lässt..und da bin ich überfragt sorry
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Erstmal auch von mir!
Ich würde es auf jeden Fall versuchen, wirklich wissen tu ich es aber auch nicht, aber ein Versuch kann nie schaden.
Wenn der Schuldner seine Wohnung geräumt hat, wird er wohl auch keinen Briefkasten mehr haben, oder? Dann hätte sich das mit dem Einlegen in den Briefkasten auch erledigt.
Ich würde es auf jeden Fall versuchen, wirklich wissen tu ich es aber auch nicht, aber ein Versuch kann nie schaden.
Wenn der Schuldner seine Wohnung geräumt hat, wird er wohl auch keinen Briefkasten mehr haben, oder? Dann hätte sich das mit dem Einlegen in den Briefkasten auch erledigt.
Viele Grüße
Jennie
Jennie
- blackcat
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Auf jeden Fall versuchen!
Habe ich schon öfter gemacht und bisher hat es geklappt.
Habe ich schon öfter gemacht und bisher hat es geklappt.
[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1dzwz07KB1102MDA1MTMxbHN8NDIxNDU1bGF8U2lsYmVyaG9jaHplaXQ.gif[/img][/url]
funktioniert das auch bei einem MB? Ich habe da nämlich auch gerade so eine Akte auf dem Tisch. Ich habe nur eine c/o Adresse. Ich weiß aber auch nicht, in welchem Verhältnis die zueinander stehen?
Lieben Gruß
Yvonne
Yvonne
Ich würde dann beim Namen noch zusätzlich bei.... angeben. Hat schon mal funktioniert. Vielleicht haste auch sowas wie 3. OG rechts oder so. Das kannste dann evtl. auch mit reinnehmen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße
:pcwink
Bitte mal klickern und mitmachen www.ig-reno.de - Danke
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Im MB hab ich das letztens erst gemacht. Das funktiniert.yvonne26 hat geschrieben:funktioniert das auch bei einem MB? Ich habe da nämlich auch gerade so eine Akte auf dem Tisch. Ich habe nur eine c/o Adresse. Ich weiß aber auch nicht, in welchem Verhältnis die zueinander stehen?
Liebe Grüße
AnFi
AnFi
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Hallo,
ersteinmal danke für Eure Antworten.
Ich werde es einfach mal so probieren und schauen was draus wird.
Lieben Gruß an Alle
Eure Nicole
ersteinmal danke für Eure Antworten.
Ich werde es einfach mal so probieren und schauen was draus wird.
Lieben Gruß an Alle
Eure Nicole