Berufsschule und danach arbeiten!

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Jara
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#1

22.08.2006, 08:56

Guten Morgen,

hab da mal eine Frage:

Unsere AZUBINE ist (fast) 20 und jetzt im 2. Jahr.
sie hat an einem Tag bis halb drei Schule und hat gefragt, ob sie danach noch kommen muss!

Wie ist das denn so bei euch?

Ich sehe es nicht so recht ein, warum sie danach frei haben sollte???
Wie wird das allgemein so gehandhabt? Lt. Vertrag ist es ja nur so bei Jugendlichen.

Ich kann mich leider nicht erinnern wie das bei der letzten Auszubildenden war :-)
ole.jacob
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#2

22.08.2006, 09:08

Ich musste das in der Ausbildung auch. Auch als ich noch unter 18 war. Im dritten Lehrjahr hatte ich dann glücklicherweise an dem entsprechenden Tag alle zwei Wochen acht Stunden und dadurch auch alle zwei Wochen "arbeitsfrei".
Wir lassen uns nicht hetzen. Wir sind bei der Arbeit und nicht auf der Flucht!

Lieben Gruß
Gast

#3

22.08.2006, 09:08

Hallo Jara,

war mit 21 auch noch in der Ausbildung, musste danach aber auch nicht mehr arbeiten, da Chefe meinte, ich brauch auch mal nen halben Tag frei. =) Un es unlogisch wäre, wenn ich für ne stunde zur Arbeit komme. Ne Freundin von mir, musste aber auch immer noch zur Arbeit und wenn es für ne halbe Stunde war.
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Lena
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#4

22.08.2006, 09:09

Hallo Jara!

Ich hab letztes Jahr das gleiche schonmal für unsere Azubine gefragt - deswegen kann ich mich an den Thread von damals noch gut erinnern :)
Lena hat geschrieben:Falls es jemand intressiert. Hier über den Link gibts noch einige Infos dazu... http://www.gruene-jugend.de/79795.html#2-7
Lena hat geschrieben:Laut Gesetz ist es wohl so, dass man als Azubi zusammen mit der Berufsschule (mit Pausen und Anfahrtsweg) auf die im Vertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit kommen muss.
D.h. wenn im Vertrag 40 Stunden vereinbart sind, aber man durch 2 Tage Berufsschule tatsächlich nur 38 Stunden im Büro und der Schule wäre, dann müsste man an einem Tag noch die 2 Stunden arbeiten...
Der Chef darf aber nicht verlangen, dass insgesamt mehr als die vereinbarten Wochenstunden gearbeitet werden. Aber er darf einem natürlich die 2 Stunden "erlassen"...

Den ganzen Thread findest du hier
Liebe Grüße
Lena

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#5

22.08.2006, 13:04

ja bloß was sie darf und was sie letztendlich machen muss oder macht um nicht den Platz zu verlieren, ist was anderes.. ;-)

es kommt immer drauf an, habt ihrviel zu tun, würd ich sie kommen lassen, ansonsten gönn ihr das, es kommt ja auch drauf an, wann sie morgens losfährt und wann sie wieder auf der arbeit erscheinen könnte und wie eure pausen sind?

ich musste damals um 6 uhr los, war um 14:4 wieder hier und durfte dann noch arbeiten bis um 6

bei mir in der klasse (14 Azubis) waren 3 (einschl. mich) die einzigen die noch nach der Schule arbeiten mussten und die meisten davon waren schon volljährig..
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#6

22.08.2006, 14:59

Finde es vollkommen richtig, wenn sie nach der Schule noch arbeitet. Mit fast 20 Jahren finde ich das auch nicht zuviel verlangt.

Meine mich zu erinnern, dass es zu meinen Ausbildungszeiten so war, dass man unter 18 Jahren im Betrieb erscheinen mußte, wenn man an zwei Tagen mehr als sechs Unterrichtsstunden hatte. Aber das galt - meine ich - dann auch nur für einen Nachmittag und nicht für beide und auch nur dann, wenn die Kanzlei nicht eh schon einen Nachmittag in der Woche geschlossen hat.

Mit fast 20 sollte man vom Kopf und Körper doch bereit und in der Lage sein, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Bei demjenigen, der mit 19 bereits seine Lehre abgeschlossen hat, wird ja auch nicht gefragt, ob er schon 8 Std. und mehr voll durcharbeiten kann.

Ist aber nur meine ganz persönliche Meinung. Denke aber, an den Vorgaben der Kammern dürfte sich nichts geändert haben. Die Regelung mit dem freien Nachmittag gab es nur bei unter 18-jährigen.
Liebe Grüße, Manu
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#7

22.08.2006, 20:48

Also bei uns ist das so:

Wir haben ja zweimal die Woche Schule und an dem einen Tag müssen wir wieder hin und am anderen tag haben wir anschließend frei!

Also uns wurde das so erzählt, wenn man 5 Schulstunden hat, dann muss man anschließend arbeiten und wenn man 6 und mehr hat, dann darf man anschließen nach Hause.

Das steht übrigens auch im JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz)

§ 9 Berufsschule

(1) Der Arbeitgeber hat den Jugendlichen für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Er darf den Jugendlichen nicht beschäftigen

1. vor einem vor 9 Uhr beginnenden Unterricht; dies gilt auch für Personen, die über 18 Jahre alt und noch berufsschulpflichtig sind,
2. an einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von mindestens je 45 Minuten, einmal in der Woche,
3. in Berufsschulwochen mit einem planmäßigen Blockunterricht von mindestens 25 Stunden an mindestens fünf Tagen; zusätzliche betriebliche Ausbildungsveranstaltungen bis zu zwei Stunden wöchentlich sind zulässig.

(2) Auf die Arbeitszeit werden angerechnet

1. Berufsschultage nach Absatz 1 Nr. 2 mit acht Stunden,
2. Berufsschulwochen nach Absatz 1 Nr. 3 mit 40 Stunden,
3. im übrigen die Unterrichtszeit einschließlich der Pausen.

(3) Ein Entgeltausfall darf durch den Besuch der Berufsschule nicht eintreten.



Ich habe aber auch welche in meiner Klasse da ist es anders.

Die eine ist 25 und hat zweimal die Woche nach der Schule frei.
Und zwei andere, die müssen abwechselnd auch am langen Tag arbeiten.
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wifey
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#8

22.08.2006, 22:08

Tja, aber wie das Gesetz schon sagt: es gilt nur für Jugendliche. Und mit fast 20 ist man halt nicht mehr jugendlich. ;-)
Viele Grüße

ich
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#9

22.08.2006, 22:29

ne, aber auch als Jugendliche kann man sich nicht davon frei sprechen.. es gibt ja genügens andere, die die Stelle haben wollen würden :?
Gast

#10

22.08.2006, 23:08

Es ist richtig, dass sie gemäß dem Jugendarbeitsschutzgesetz an beiden Berufsschultagen nach der Schule noch arbeiten kommen muss. Gemäß § 15 BBiG (Berufsbildungsgesetz) muss der Ausbilder den Auszubildenden auch nur für den Berufsschulunterricht freistellen. Ich denke aber, dass es im Ermessen des Ausbilders liegt, ob er seiner Auszubildenden frei gibt.
Bei mir ist es so gewesen, dass ich meine Lehre mit 21 Jahren begonnen habe, aber im ersten Lehrjahr einen Nachmittag nach der Schule freibekommen habe, da ich der andere Berufsschultag auf den Samstag fiel. Die restlichen zwei Lehrjahre musste ich allerdings an beiden Berufsschultage vor bzw. nach der Schule noch arbeiten.
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