Berufsschule und danach arbeiten!

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Gast

#31

13.09.2006, 08:22

Guten Morgen alle miteinander!

Ich mit meinen knackigen 24 bin ja auch noch Azubienchen und muss vor bzw. nach der Berufsschule immer arbeiten. Eine Angestellte hat mich zwar schon gefragt, wie das denn bei den anderen so aussehen würde, damit ich vielleicht auch einen freien Nachmittag bzw. Morgen habe. Aber bis jetzt ist da irgendwie noch nichts passiert.

Die meißten bei mir aus der Klasse haben den Nachmittag nach der Berufsschule frei, was ich eigentlich auch ganz sinnvoll finde, da man die Zeit prima zum Lernen nutzen könnte. Macht natürlich niemand, ist klar...

Ich finde es zwar auch irgendwie ein bisschen anstrengend, wenn man morgens früher aufstehen muss, weil man zur Schule gehen muss, dann total genervt von einigen unfähigen Lehrern ist (bei besagtem haben wir an dem Tag 3 Stunden) und danach muss man noch in die Kanzlei. Aber sooo schlimm ist das nun nicht. Wahrscheinlich liegt das aber auch daran, dass ich zu den (scheinbar) wenigen gehöre, die ihre Ausbildung total gerne machen...

Aber es ist halt schon doof, wenn man zusammen nach der Schule auf dem Nachhauseweg ist und alle können nach Hause fahren und man selber muss noch in die Kanzlei.
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Fenya
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#32

16.09.2006, 11:18

Hallo Maya!

Also bei mir in der Ausbildung war es genauso. Alle anderen hatten an Berufsschultagen Arbeitsfrei. Nur unsereins durfte zum Malochen antanzen. Und zwar penibel genau ausgerechnet wann und wie lange ich Pause hatte dazwischen (wobei ich die Pausenzeit allein schon gebraucht hab um von der Berufsschule zur Kanzlei zu kommen :? ).
Vor allem, da ich auch ein Schuljahr über Sport hatte und keine Zeit hatte, mich danach zu duschen bevor es in den Betrieb ging *hust*

Als ich mit der Ausbildung angefangen habe, war ich 20 Jahre alt. Lediglich die Azubis, die jünger als 18 waren, haben einen freien Nachmittag nach der Schule bekommen (also einen von zwei möglichen).

Alles in allem war es bei mir in der Ausbildungskanzlei arbeitszeitmäßig ziemlich ätzend... Vor allem wo wir dann sogar unbezahlte Überstunden machen "durften" bzw. diese nicht mehr abfeiern durften.

Naja, Augen zu, Zähne zusammenbeißen und durch. Hat man wohl keine andere Wahl. :roll:
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Nasenbär
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#33

19.09.2006, 13:07

Eure Azubi ist über 18 und fällt somit nicht mehr unter das JArbSchG. Es gilt nur die Regelung, dass sie vor einem vor 09:00 Uhr beginnenden Unterrichtstag nicht beschäftigt werden darf. Ansonsten sind aber keine Besonderheiten zu beachten. Wenn ihr wollt, dass sie nach der Schule am Nachmittag noch arbeitet, dann muss sie dies auch tun.

Die Regelung, wonach sie an einem Berufschultag mit mehr als 5 Unterrichtsstunden von mind. 45 min. nicht beschäftigt werden darf, gilt für sie nicht.

LG Nasenbär
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Pepsi
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#34

19.09.2006, 13:53

aber die 40 Std. müssen doch trotzdem beachtet werden?!
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Nasenbär
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#35

19.09.2006, 15:09

Ja klar. Wenn alle anderen bei Euch 40h arbeiten, dann sollte der Azubi das auch. So ist es zumindest bei uns. Unser Azubi ist 19 (fällt also auch nicht mehr unter das Gesetz) und sie arbeitet im Prinzip genauso wie alle anderen Angestellten auch. Ihre Berufschule geht bis 15:00 Uhr und einmal bis 13:00 Uhr und sie muss danach auch nochmal zu uns ins Büro arbeiten.
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