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Vorsteuerabzugsberechtigt?

Verfasst: 18.08.2006, 21:42
von Gast
Hi!
Hab mal eine etwas blöde Frage!Beim Aktenanlegen müssen wir immer angeben ob der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht? Wie weiß ich das? Ich weiß schon mal soviel das ein Doktor nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist und eine GmbH schon.
liebe Grüße

Verfasst: 19.08.2006, 09:08
von wifey
Hallo Lisa,

da gibt es sicher irgendwelche Vorschriften, die ich aber leider auch nicht kenne. Im Zweifelsfall einfach den Mandanten fragen.

Wer kann hier helfen?

Verfasst: 19.08.2006, 10:34
von Gast
Also Firmen sind in den meisten Fällen vorsteuerabzugsberechtigt.
Aber im Zweifel würd ich erstmal den Anwalt fragen, und wenn der sich auch nicht sicher ist, dann den Mandanten.

Und was ist eigentlich mit Doktor gemeint? Ein Arzt oder einer, der nen Dr.-Titel im Namen hat? Letztere sind wohl meist nicht vorsteuerabzugsberechtigt, weils Privatpersonen sind, bei Ärzten wär ich mir da aber mal nicht so sicher, ich denke schon, dass sie es sind, ist ja auch ne Firma in dem Sinne...

Verfasst: 19.08.2006, 11:16
von Zonnie
Ärzte sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt, wenn ich das von einem MB richtig in Erinnerung habe

Verfasst: 19.08.2006, 13:24
von Anton79
Hallo, Ärze sind doch vorsteuerabzugsberechtigt. sind genau so wie anwälte zu behandeln. Da Ärzte und anwälte aus den sog. katalogberufen im sinne des steuerrechts entstammen.

schönen gruß aus dem sauerland

Verfasst: 19.08.2006, 19:00
von Pepsi
berechnen Ärzte eigentlich auch MwSt.?

eigentlich sind alle Firmen Vorsteuerabzugsberechtigt, die selbst die MwSt. auf Rechnungen ausweisen, es gibt eigentlich nur Ausnahmen bei kleinen Betrieben, die (weiß jetzt nicht mehr genau wieviel) ich glaube 17.000 € Umsatz im Jahr machen und die sollten nicht so oft vorkommen

Verfasst: 19.08.2006, 20:27
von wifey
Mal ein offtopic zwischenschieb: :welcome Anton79

Was sind bitte Katalogberufe? Das hab ich ja noch nie gehört :wirr

Verfasst: 20.08.2006, 14:53
von Mia
Hallo, Ärze sind doch vorsteuerabzugsberechtigt. sind genau so wie anwälte zu behandeln. Da Ärzte und anwälte aus den sog. katalogberufen im sinne des steuerrechts entstammen.
Das ist falsch. Ärzte sind nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Anwälte dagegen sind vorsteuerabzugsberechtigt.

Ich finde es auch schwer, da den Unterschied zu entdecken. Wir haben die Frage, ob vorsteuerabzugsberechtigt oder nicht im Personalbogen, den die neuen Mandanten ausfüllen, mit aufgeführt.

Eine GmbH ist auch vorsteuerabzugsberechtigt; eine Versicherungs-AG allerdings nicht.

Verfasst: 20.08.2006, 17:47
von 13

Aus dem Gedächtnis:

Ärzte: nein
Tierärzte: ja
Versicherungen: nein
Privat-Kläger: nein
Firmen: grunsätzlich ja, aber Ausnahmen möglich
Selbständige: siehe Firmen

Verfasst: 20.08.2006, 19:44
von Pepsi
was ist der Unterschied zwischen Ärzten und Tierärzten? etwa am "muss" der Behandlung?