Titel nach Kanzleiwechsel umschreiben? - wir sind Gläubiger

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Pelznase
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#1

25.06.2008, 12:20

Hallo alle zusammen

Hab mal wieder ein kleines Problem, und hoffe, mir kann da jemand fix helfen.

Wir haben einen VB aus 2001 in eigener Sache gegen den ehemaligen Mandanten. Als Gläubiger sind eingetragen RA A und RA B, die seinerzeit gemeinsam eine Kanzlei hatten. Der Zusatz "Gesamtgläubiger" fehlt.

Nun ist es so, dass RA B aus der Kanzlei ausgeschieden ist und sich RA A vor nem Jahr mit einer anderen Kanzlei zusammengetan hat, wir sind jetzt ne GbR.

Unseren Pfändungsantrag hat das Gericht jetzt moniert. Wir sollen doch bitte RA B aus dem Titel nehmen, sprich, diesen dahingehend umschreiben lassen.

Jetzt zu meiner Frage: Wie mach ich das, muss ich was bestimmtes beachten, muss ich Kosten beifügen, wenn ja, wieviel und gibt es nicht vielleicht auch einen einfacheren Weg? (z.b. im Namen beider RAs pfänden o. ä., weiter prüft das Gericht ja nicht beim Pfüb...)

Wär echt super, wenn mir jemand nen Tipp geben könnte.

Danke schon mal im Vorraus und sorry für den Monstertext :angst
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rosa

#2

25.06.2008, 12:24

bei uns ist damals auch ein partner ausgeschieden aber ich kann mit den alten titeln trotz neuem kanzleinamen vollstrecken.... komisch. deshalb kann ich dir leider nicht weiter helfen.... vielleicht mal bei gericht anrufen und dies erklären lassen?
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#3

25.06.2008, 12:26

Die Titelumschreibung muss man bei dem zuständigen Gericht, indem Fall wohl das zuständige Mahngericht (?) umschreiben lassen, man muss einen Antrag stellen und schlüssig darlegen evtl. durch irgendwelche Urkunden dass neuer Gläubiger eben XY ist.
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ciryll
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#4

25.06.2008, 12:26

also ich glaube ich würde da auch anrufen... dann weisst du wenigstens auch gleich ganz genau was das gericht will
[color=#4000FF]Man hat´s nicht leicht, aber leicht hat´s einen ! [/color] :twisted:
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Pelznase
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#5

25.06.2008, 12:27

Musstet ihr da irgendwie nen Nachweis erbringen, dass das die Nachfolgekanzlei ist? Oder ging das so?
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#6

25.06.2008, 12:28

Genau den gleichen FAll hatte ich natürilch nicht, aber wir hatten es mal bei einem Todesfall, wo man den Titel auf die neuen Erben umschreiben lassen musste. Ich denke der zuständige Anwalt, der jetzt neuer Gläubiger ist, muss an eides statt versichern, dass er jetzt der neue Gläubiger ist.
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Pelznase
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#7

25.06.2008, 12:29

is ja nicht wirklich n neuer Gläubiger, nur halt nich mehr beide, sondern nur noch der eine
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rosa

#8

25.06.2008, 12:30

is ja nicht wirklich n neuer Gläubiger, nur halt nich mehr beide, sondern nur noch der eine
ist bei uns ja auch so und ich muss nix umschreiben lassen, vielleich erklärst du mal wies ist, vielleicht gehts ja dann doch so?
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Pelznase
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#9

25.06.2008, 12:32

hab eigentlich schon mit der telefoniert, die hat sich nochmal mit ner kollegin kurzgeschlossen und die meinte, dass wir den titel umschreiben lassen müssen, weil RA B ja noch im titel drin steht...
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nani80
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#10

25.06.2008, 12:38

Dann lass ihn umschreiben. Is ja nix anderes als die telefonische Erklärung (+Antrag zur Umschreibung), nur halt schriftlich. Und dann hast Du auch keinen Streß mehr mit dem Gericht.
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