Zahlungsauffordrung KfB

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Ekonex
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#1

23.06.2008, 13:29

Folgender Fall:

Laut KfB muss Gegner 81,20 an Mdt zahlen. Danach von uns Zahlungsafforderung mit Rg. für dieses Schreiben über 14,28 an Gegner wegen Verzug geschickt. Gegner zahlt dann 82,60 (Forderung + Zinsen) die 14,28 aber nicht!

Meine Fragen dazu:

1. Ist das richtig, dass dieses Schreiben gesondert abgerechnet wird und der Gegner dies zahlen muss?

2. Sind die 82,60 Fremdgeld, dass an Mdt ausgezahlt werden muss? (unsre rg. wurde von mdt bereits bezahlt)

danke
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Curry
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#2

23.06.2008, 13:34

Eine Zwangsvollstreckungsandrohung wird gesondert abgerechnet. Kannst du vielleicht mal die genauen Daten nennen. Wenn die ZV-Androhung gemacht wurde, als eine ZV noch nicht möglich war (in der Wartefrist), dann kann die ZV-Gebühr nicht abgerechnet werden.

Die 82,60€ sind Fremdgeld und müssen an den Mdt. ausgezahlt werden.
Curry

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#3

23.06.2008, 13:35

1. Wenn die Zwei-Wochenfrist nach Zustellung des KFB abgelaufen ist, ohne dass ihr was von der Gegenseite gehört habt, müssen die die 14,28 zahlen.
2. Wenn der Mandant eure Gebühren allesamt gezahlt, so ist das komplett Fremdgeld und der Mandant bekommt alles samt Zinsen ausgezahlt.
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Smilie
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#4

23.06.2008, 13:38

Genau. Kann hier nur :zustimm.

Die 82,60 sind Fremdgeld, die dem Mdt zustehen.

Wegen der ZV-Androhung bzw. Zahlungaufforderung: bitte prüfen, ob die zweiwöchige Wartefrist abgelaufen ist. Wenn ja, sind die Kosten berechtigt und von der Gegenseite zu tragen. So lange die das nicht machen, würde ich auch den Titel nicht rausgeben.
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In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

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Ekonex
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#5

23.06.2008, 13:47

Ja die 2 Wochen sind abgelaufen, danke euch hab jetzt nicht an ZV-Massnahmen gedacht. Also fordere ich den Gegner jetzt den Rest zu zahlen!
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