Gebühren Zwangssicherungshypothek

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Gast

#1

14.08.2006, 19:05

Hallo!

Muss man für einen Auftrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek Gebühren bezahlen?

Muss bei einer alten Akten alle angefallenen Gebühren auflisten und da ist auf einen Schreiben vermerkt "Gebühren für den Antrag auf Eintragung der Zwangssicherungshypothek werden mit diesen Schreiben angewiesen"
Das Schreiben ist allerdings schon von 1995 und es ist nichts vermerkt, wie hoch die Gebühren dafür waren.

Würd mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

Liebe Grüße und nen schönen Feiertag!
Meli
Gast

#2

15.08.2006, 01:02

Soweit ich richtig informiert bin, erhält der RA für den Eintrag eine "normale" ZV-Gebühr. Bin mir aber nicht sicher, wie das 1995 war.

Und wieso eigentlich Feiertag?
Johannsen
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#3

15.08.2006, 08:06

Die Gebühren beim Grundbuchamt richten sich nach § 62 KostO.
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Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
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#4

15.08.2006, 08:15

ja guck dochmal ins Aktenkonto, da muss es ja stehen..
Gast

#5

15.08.2006, 11:34

Tja, bei diesen alten Akten gibt es eben kein Aktenkonto...

Naja, dann werd ich wohl morgen mal den Chef fragen, was der dazu sagt.

Trotzdem danke!

Wünsch euch noch einen schönen Tag!

Meli

PS: In Bayern ist heut kirchlicher Feiertag! :-)
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Melanie
Kennt alle Akten auswendig
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#6

15.08.2006, 11:41

Welche Gebühren? RA-Gebühren? Die sind doch jetzt verjährt. :bahnhof
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Gast

#7

15.08.2006, 13:04

Stimmt, an die Verjährung hab ich ja gar nicht mehr gedacht.
Gast

#8

15.08.2006, 16:03

Hallo Meli,

Kann mich nur anschließen, die Rechtsanwaltsgebühren sind verjährt...
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