Kostenblatt

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
Cherry-Cola
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 27.07.2006, 09:16

#1

09.08.2006, 20:20

Ihr müsst mir mal wieder helfen!

Wozu dient ein Kostenblatt? Warum muss man eins erstellen?

Wenn ich das richtig verstanden habe gibt es ja auch zwei verschiedene!

Einmal das was vorne in der Akte klebt wo die Einnahmen und Ausgaben vermerkt sind und dann gibt es ja noch eins was erstellt wird. Das ist wohl zweiseitig.
Aber warum macht man das? Könnt ihr mir weiterhelfen?

Liebe Grüße

JoSy
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#2

09.08.2006, 20:30

Damit du in der Handakte den Überblick über die gestellten Rechnungen, geleisteten Zahlungen von Mandanten und Dritten, verauslagte Kosten und eingegangene bzw. ausgezahlte Fremdgelder hast. Das Kostenblatt in der Akte muss im Endeffekt mit dem Aktenkonto im Computer überein stimmen. Es gibt verschiedenste Ausführungen dieser Kostenblätter. Die von RA-Micro find ich persönlich nicht so gelungen, die von Soldan sind m. E. übersichtlicher.

Frage beantwortet?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Benutzeravatar
Cherry-Cola
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 27.07.2006, 09:16

#3

09.08.2006, 20:34

Naja irgendwie soll ich ein zweiseitiges Kostenblatt erstellen. Das soll ich aus dem einseitigen Kostenblatt in der Akte und der Kostenberechnung erstellen.
Aber was passiert, wenn ich dieses zweiseitige Kostenblatt erstellt habe. Wird die Akte dann abgelegt und geht in den Keller oder wie?
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#4

09.08.2006, 20:36

Kriegst du Prügel, wenn du nach dem Sinn und Zweck dieser Aufgabe fragst? :wink:

Vielleicht wollt ihr umstrukturieren und ein neues Blatt soll der besseren Übersicht dienen? Eine Seite fremde Gelder (Auslagen und Fremdgelder) und andere Seite Anwaltskosten vielleicht?
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Benutzeravatar
Cherry-Cola
Forenfachkraft
Beiträge: 150
Registriert: 27.07.2006, 09:16

#5

09.08.2006, 20:42

Nein, ich kriege dann keine Prügel. Aber es ist doch immer schöner, wenn man schon vorher ein bisschen darüber weiß! Das waren sonst immer solche Rosaformulare aber mittlerweile machen wir das schon per PC!
Macht das denn keiner von euch so wie bei uns, ist ja schade!
Benutzeravatar
infinity
Forenfachkraft
Beiträge: 177
Registriert: 11.07.2006, 20:02

#6

09.08.2006, 20:58

Wie gesagt, ich kann mir nur vorstellen, dass das der Übersichtlichkeit dienen soll. Wir haben die entsprechenden Formulare von Soldan - in eine Ecxel-Tabelle raubkopiert. Ins RA-Micro einzuspeisen geht sicher auch, aber dafür hatte ich die Zeit noch nicht...
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

- Mahatma Gandhi -
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#7

09.08.2006, 21:35

das macht jede Kanzlei wohl unterschiedlich und hat auch unterschiedliche Methoden.. wir z.B: haben gar kein Kostenblatt in dem Sinne, bei uns wird alles über PC gemacht und auch nicht ausgedruckt..
Antworten