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Frage zum Pfüb - Kontopfändung - Drittschuldner ?

Verfasst: 19.05.2008, 11:01
von stein
Guten Morgen,

folgender Fall.

Chefe sagte, machen sie einen Pfüb - Kontopfändung - (das Konto des Schuldners haben wir auf dessen Lohnabrechnung sehen können.)
Chefe sagte weiter, wir haben zwar die Lohnabrechnung, können aber aufgrund dessen, dass diese von einer Zeitarbeitsfirma ausgestellt wurde nicht davon ausgehen, d. d. Schuldner dort noch arbeitet.

Ich habe den Pfüb gemacht und dann so geschrieben:

......werden die Ansprüche des Schuldners an die:


Kreissparkasse
Konto
BLZ

- Drittschuldnerin -

.....gepfändet.

Nun teilt mir das Gericht mit:

werden Sie um Angabe der Drittschuldneranschrift gebeten.

WAS mache ich denn jetzt ?

WAS ist denn falsch ?

Verfasst: 19.05.2008, 11:03
von Smilie
Also wenn das Bankkonto gepfändet wird, dann muss die Anschrift von der Bank angegeben werden, oder hab ich was falsch verstanden ?

Verfasst: 19.05.2008, 11:03
von Bob
Na ja, die Postanschrift sollte schon drinstehen.

Verfasst: 19.05.2008, 11:07
von LuzZi
Die Adresse der Bank sollte schon drinstehen ja. Die müssen ja wissen, an welche Bank sie zustellen müssen bzw. in welcher Stadt.

Verfasst: 19.05.2008, 11:30
von wifey
Die Adresse der Bank muss auf jeden Fall drin stehen.

Konto-Nr. würde ich allerdings immer raus lassen.

Wenn Du nur die BLZ hast, kannst Du weitere Infos über www.bankleitzahlen.de herausbekommen

Verfasst: 19.05.2008, 11:31
von butterflybabe
:zustimm meinen Vorrednern. Das Gericht sucht (leider) nicht selber nach der Anschrift.

Verfasst: 19.05.2008, 11:34
von lilibe
Konto-Nr. kann man stehen lassen, man muss bloß mit reinschreiben, dass man dieses Konto und alle weiteren vorhandenen Konten pfändet, so machen wir das immer.

Und Anschrift der DS ist auch ganz wichtig.

Verfasst: 19.05.2008, 17:06
von stein
OK, eigentlich wußte ich ja auch, dass man einen Drittschuldner angeben muss, ABER er hat ja gesagt, wer weiß, ob der Schuldner dort noch arbeitet und dann dachte ich.... :oops:

OK, also IMMER dann die Bank selbst angeben.
ABER wieso ist die denn ein Drittschuldner ?

Ach menno - so schwierig - dieser ver..... Job.

Verfasst: 19.05.2008, 17:10
von Moni82
Kontopfändung und Gehaltspfändung sind zwei verschiedene Schuhe... nich verwechseln! Dein Chef wollte deswegen wohl, dass nur Kontopfändung gemacht wird und nich Gehaltspfändung, weil ihr nich wisst, ob er bei der Firma noch arbeitet.

Und natürlich musst du immer die Adresse von dem Drittschuldner angeben - in diesem Fall ja die Bank... Kontopfändung = Bank ist Drittschuldner, Gehaltspfändung = Arbeitgeber ist Drittschuldner. Dat is eigentlich gar nich so schwer ... aber manchmal isses eben wie Brett vorm Kopp ;)

Verfasst: 19.05.2008, 17:10
von eki
Also du verwechselst da wohl gerade die Kontenpfändung mit der Lohnpfändung. Du hast das Konto des Schuldners gepfändet, also ist die Bank Drittschuldner. Pfändest du den Lohn beim Arbeitgeber des Schuldners, so ist der Arbeitgeber Drittschuldner. Dein Chef hat dich wohl verwirrt mit dem, dass er sagte, "ob er dort noch arbeitet".