Testament beim AG einlagern?

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Lotti
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#11

14.05.2008, 16:14

bei hinterlegung würde ich beim gericht mal nachfragen wie hoch der wert in solchen sachen anzusetzen ist. ein "testament" derart, wo nur der vormund bestimmt wird, habe ich noch nicht gehabt.

wie meinst du das "nach jahren bezahlt"? du musst nicht jedes jahr neu bezahlen
In mir schlummert ein Genie; es wird nur nicht wach!
MohneBohne

#12

14.05.2008, 16:20

Aber wenn es nur um einen Vormund geht - nicht um einen anderen Vermögenswert?

Ist der dann 3.000,00 Euro?
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Lotti
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#13

14.05.2008, 16:25

eine wertangabe kann ich dazu nicht machen, weil ich es nicht weiß

aber vielleicht kann man den wert wirklich dann nach § 30 KostO ansetzen
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Curry
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#14

14.05.2008, 16:28

Der Wert ist also der zum Zeitpunkt des "Einlagerns". Wenn der sich im Laufe der Zeit erhöhen würde, dann muss man nicht nachzahlen?
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
MohneBohne

#15

14.05.2008, 16:29

Und... berechnet das Gericht die 1/4 Gebühr pro Jahr oder alle 10 Jahre?

Was berechnen die noch so? Dokumentenpauschale?
Mehrwertsteuer??

LG
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Lotti
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#16

14.05.2008, 16:32

die gebühr fällt einmal bei hinterlegung an, mehrwertsteuer gibt es beim gericht nicht
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MohneBohne

#17

14.05.2008, 16:35

.. dann werde ich morgen mal beim AG anrufen und denen meine Frage stellen :O)
MohneBohne

#18

14.05.2008, 16:36

Ach ja -

was würden beim Notar für Gebühren nach welchen §§ der KostO anfallen?

(Sorry, bin wirklich ganz frisch im Notarbereich)

:O)
MohneBohne

#19

14.05.2008, 16:36

.. also wenn man das Testament beim Notar machen würde....
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Lotti
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#20

14.05.2008, 16:37

guck mal in die kostO unter § 46 da stehen die gebührenvorschriften sehr ausführlich drin, das müsste dir schon weiterhelfen
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