Gebühr für Widerspruch MB
Könnt ihr mir sagen, ob man die Gebühr gem. Nr. 3307(glaube ich) - Widerspruch MB - auf die Verfahrensgebühr anrechnen muss?Ich hab leider mein RVG vergessen und in den Kommentaren find ich mich immer so schlecht zu recht
- PeeDee
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Ja, ist anzurechnen.
Kleiner Tipp in den Kommentaren steht meist hinten das VV ohne Kommentare nochmal drin.
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Mir kann man nicht kündigen - Sklaven müssen verkauft werden
Die Welt ist ein Irrenhaus... und ich sitz in der Zentrale
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Die Gebühr ist auf die in dem sich anschließenden Zivilprozess entstehende Verfahrensgebühr anzurechnen (Anmerkung zu 3307 VV RVG)
- Pepsi
- ...ist hier unabkömmlich !
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im Übrigen gibts es auch Gesetze im Internet z.B.: http://rvg.mein-rechtsanwalt.de/content/ivv00.php