PKH-Beschränkung?
Verfasst: 26.07.2006, 14:06
Hallo allerseits,
hatten heite eine interessante Diskussion auf Arbeit über einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung.
2 kurze Auszüge:
" ...Gesetzentwurf der Länder BW und NS im Bundesrat vorgelegt,....Bundesrat (DS 250/06) hat ihn verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet,... Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die PKH."
"PKH erhält nur noch der, der auch Anspruch auf Sozialhilfe (Anmerkung: also nicht mal SGB II Empfänger) hat- nach akribischer Ausforschung aller Sozial-und Finanzdaten. Alle anderen müssen sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen...; Notfalls soll man auch seine Altersvorsorge verscherbeln müssen, um einen Prozess zu finnazieren. Und wenn ein Rechtssuchender den Prozess, für den ihm PKH gewährt wird, gewinnt, dann muss er künftig den Gewinn an den Staat abführen."
Wie ist das bei euch so, habt ihr viel PKH-Fälle. Was hätte das für Auswirkungen. Also wir hier schätzen ein, dass ungefähr 30-40 % der Anwälte bei uns dann zumachen könnten. Wir selber haben ca. 50 % Fälle mit PKH.
Wenn das so kommten sollte, dann wird ja auch der Markt für uns noch enger.
Sollten wir unseren Chefs nicht Druck machen, dass die über ihre Kammern Lobbyarbeit machen um das zu verhindern?
was meint Ihr?
LG Steffen
hatten heite eine interessante Diskussion auf Arbeit über einen Artikel aus der Süddeutschen Zeitung.
2 kurze Auszüge:
" ...Gesetzentwurf der Länder BW und NS im Bundesrat vorgelegt,....Bundesrat (DS 250/06) hat ihn verabschiedet und dem Bundestag zugeleitet,... Titel: Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Aufwendungen für die PKH."
"PKH erhält nur noch der, der auch Anspruch auf Sozialhilfe (Anmerkung: also nicht mal SGB II Empfänger) hat- nach akribischer Ausforschung aller Sozial-und Finanzdaten. Alle anderen müssen sehen, wie sie zu ihrem Recht kommen...; Notfalls soll man auch seine Altersvorsorge verscherbeln müssen, um einen Prozess zu finnazieren. Und wenn ein Rechtssuchender den Prozess, für den ihm PKH gewährt wird, gewinnt, dann muss er künftig den Gewinn an den Staat abführen."
Wie ist das bei euch so, habt ihr viel PKH-Fälle. Was hätte das für Auswirkungen. Also wir hier schätzen ein, dass ungefähr 30-40 % der Anwälte bei uns dann zumachen könnten. Wir selber haben ca. 50 % Fälle mit PKH.
Wenn das so kommten sollte, dann wird ja auch der Markt für uns noch enger.
Sollten wir unseren Chefs nicht Druck machen, dass die über ihre Kammern Lobbyarbeit machen um das zu verhindern?
was meint Ihr?
LG Steffen