Zwischenzeugnis - Hilfe! Wie würdet ihr es beurteilen?

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Neldchen
Foren-Azubi(ene)
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#1

15.04.2008, 19:41

Hallo,

ich bin noch in Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten und habe meinen Chef gebeten, mir ein Zwischenzeugnis auszustellen, damit ich mich schon mal bewerben kann. Heute hab ich dieses Zeugnis bekommen und weiß nicht so recht, ob ich es bei meinen Bewerbungen mitschicken soll. Ich finde irgendwie, dass es nicht gut klingt...

Wie würdet ihr es beurteilen?

Hier der Zeugnistext:

Frau... wurde von Anfang an vollständig in den Alltag einer Rechtsanwaltskanzlei integriert. Zu Beginn ihrer Ausbildung wurden ihr der Posteingang und Postausgang, die Aktenanlage und das Schreiben von einfacheren Diktatbändern übertragen. Nach kurzer Zeit war sie in der Lage, den Kontakt mit Mandanten und Behörden zu vermitteln und Termine zu vergeben (einschließlich Überwachung im PC und Terminkalender).

Im 2. Ausbildungsabschnitt wurde Frau...die Abrechnung einfacherer Mandate und die Erstellung von Kostenfestsetzungsanträgen jeweils nach Weisung sowie die Bearbeitung einfacher Zwangsvollstreckungsangelegenheiten unter Aufsicht übertragen.

Sie fertigte ab dem 3. Lehrjahr Mahnbescheidsanträge, erstellte selbstständig Vergütungsabrechnungen und kontrollierte den Zahlungsverkehr in den ihr zugewiesenen Mandaten. Einfachere Vollstreckungs- und Insolvenzsachen bearbeitet sie eigenständig.

Den allegemeinen Büropraxisablauf erlernte Frau...mit Hilfe der Mitarbeiter schnell und übt diesen auch zu unserer vollen Zufriedenheit aus.

Sie ist diktatsicher und in der Lage, einfachere Korrespondenz stilsicher selbst zu erstellen.

Ungeachtet ihrer Position als Auszubildende führt Frau ... derzeit alle die dem Berufsbild einer Rechtsanwaltsfachangestellten entsprechenden Aufgaben zu unserer vollen Zufriedenheit aus. Sie stellt für uns weithin eine vollwertige Fachkraft dar.

Frau --- zeichnet sich durch ein hohes Maß an Fleiß, Engagement und Lernbereitschaft aus. Insbesondere in eigenen Zwangsvollstreckungsangelegenheiten zeigt sie Eigeninitiative, Kreativität und Durchsetzungskraft. Sie verfügt über ein fundiertes Fachwissen, welches sie über den schulischen Lernstoff bestrebt war, zu erweitern und zu vertiefen.

Besonders vorzuheben ist ihre Aufgeschlossenheit neuen Herausforderungen gegenüber. Bereits im 1. Halbjahr ihrer Ausbildung führte Frau ... infolge längerer Krankheit der weiteren Fachangestellten das Büro allein. Diese zweifelsohne schwierige Aufgabe hat Frau --- hervorragend gemeistert.

Frau...ist eine aufgeschlossene und freundliche Mitarbeiterin. Ihr Umgang mit den Mandanten und weiteren Beteiligten sowohl telefonisch als auch persönlich ist freundlich und nicht zu beanstanden. Insgesamt waren ihre Führung und ihr Verhalten gegenüber den Rechtsanwälten und Mitarbeitern einwandfrei.

Aufgrund der Kanzleistruktur werden wir Frau...nach Beendigung ihrer Ausbildung leider nicht in einem Vollzeitarbeitsverhältnis werterbeschäftigen können.

Wir wünschen Frau... für ihre berufliche und persönliche Zukunft nur das Beste.


Wie würdet ihr das Zeugnis bewerten?

Wie würdet ihr die "einfachere Korrespondenz" beurteilen? Ich finde irgendwie, dass es so klingt, als das ich nur Dreizeiler schreiben könnte. Außerdem tue ich mich mit den Worten "Einfache" und "Einfachere" schwer, was ist besser?

Ärgerlich finde ich auch das "bemüht" bzgl. des Schulstoffs. Dazu muss man sagen, dass ich eine Notendurchschnitt von 1,3 habe. Außerdem musste ich alle aufgeführten Tätigkeiten bereits zu Beginn ausführen und mir viel selbst beibringen.

Wie findet ihr das Verhalten war "nicht zu beanstanden"-klingt irgendwie auch negativ. Und auch, dass ich "weithin" eine vollwertige Fachkraft darstelle.

Vielen Dank für eure Hilfe
StineP

#2

15.04.2008, 20:03

Wie würdet ihr die "einfachere Korrespondenz" beurteilen? Ich finde irgendwie, dass es so klingt, als das ich nur Dreizeiler schreiben könnte. Außerdem tue ich mich mit den Worten "Einfache" und "Einfachere" schwer, was ist besser?
Ja, das hört sich leider so an. Nur darf man hier nicht vergessen, dass du offiziell nicht mehr darfst als einfache Korrespondenz zu schreiben. Was wirklich passiert, ist kanzleiintern und gehört nicht ins Zeugnis.
Ärgerlich finde ich auch das "bemüht" bzgl. des Schulstoffs. Dazu muss man sagen, dass ich eine Notendurchschnitt von 1,3 habe. Außerdem musste ich alle aufgeführten Tätigkeiten bereits zu Beginn ausführen und mir viel selbst beibringen.
Ich finde das jetzt nicht so dramatisch. Sagt doch nur, dass du immer bemüht warst, den Schulstoff auch umzusetzen.
Wie findet ihr das Verhalten war "nicht zu beanstanden"-klingt irgendwie auch negativ.
Echt? Sehe ich irgendwie nicht so.

Und auch, dass ich "weithin" eine vollwertige Fachkraft darstelle.
mithin... nun ja. Was daran negativ ist, ist mir unklar. Das bedeutet nur, dass du kein armer Azubi bist, sondern als vollwertige Kraft angesehen wirst. Seh das als Kompliment
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wifey
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#3

15.04.2008, 20:07

Ich finde auch, dass sich das gut liest. Und dass Du bei Deinen "Bemühungen" bezüglich des Schulstoffs auch Erfolg hattest, sieht man ja schon an Deinem Notendurchschnitt.
Viele Grüße

ich
Neldchen
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#4

15.04.2008, 20:09

Hallo StineP,

danke für deine schnelle Antwort.

Wie würdest du das Zeugnis insgesamt bewerten? Denkst du, dass ich es beruhigt bei meinen Bewerbungen mitschicken kann, ohne das es abwertet?

Viele Grüße
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idefix
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#5

15.04.2008, 20:41

Nach der Leistungsbewertung Deines Chefs ist dein Zeugnis eine 2. Ich würde aber irgendwie versuchen, dass dieser Satz [font=Comic Sans MS]"Ihr Umgang mit den Mandanten und weiteren Beteiligten sowohl telefonisch als auch persönlich ist freundlich und nicht zu beanstanden"[/font] etwas geändert wird. Da ja auch Dein Verhalten gegenüber den Vorgesetzten, Mitarbeitern und nicht nur Mandanten herausgestellt werden soll.

So hat man nämlich den Eindruck, dass du nur gegenüber den Mandanten ein beanstandungsfreies Verhalten an den Tag gelegt hast.

Es müsste eigentlich wie folgt heißen bzw. angepasst werden:

"Das Verhältnis zu Vorgesetzten, Mitarbeitern und Mandanten war einwandfrei"
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#6

15.04.2008, 20:46

Ich finde, dass man an deinem Zeugnis sieht, dass derjenige, der es geschrieben hat, sich bemüht hat. Es ist kein 08/15 Zeugnis!

Ich würde sagen, es ist ein gutes Zeugnis.
StineP

#7

15.04.2008, 20:51

Sehe ich genauso.

Der Hinweis von Idefix ist nicht verkehrt. Auch die Vorgesetzten sollten nicht außer Acht gelassen werden. Ansonsten finde ich das eigentlich echt gut
Neldchen
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#8

15.04.2008, 20:52

Vielen Dank für eure Antworten und eure schnelle Hilfe. Ich hätte das Zeugnis wirklich eher schlechter eingeschätzt.

Aber bedeutet "zur vollen Zufriedenheit" nicht eine 3?
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idefix
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#9

15.04.2008, 20:59

Nein, Dein Zeugnis ist nach dem Wortlaut eine 2.

Eine 3 wäre: Hat die Aufgaben stets zu unserer Zufriedenheit erfüllt.

Wie gesagt, den angesprochenen Satz würde ich noch ändern. Aber Zeugnisse können immer sehr gut klingen und die Beurteilung darin trotzdem schlecht sein. Das ist nunmal die Zeugnissprache.
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#10

15.04.2008, 21:02

Ich muss noch kurz was sagen:

Es kann schon sein, dass einzelne herausgegriffene Sätze auch schlechter bewerte werden könnten, aber an dem Gesamtzeugnis sieht man einfach, dass es gut gemeint ist! Das spielt bei der Beurteilung auch eine Rolle ;-)
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