In einem arbeitsrechtl. Verfahren haben wir Klage erhoben.
Antrag 1.: einen Monatslohn gefordert.
Antrag 2.: Überstünden, die noch nicht bezahlt wurden gefordert + die außergerichtliche Geschäftsgebühr mit geltend gemacht.
Nunja dann war Termin, da man im arbeitsrechtlichen Verfahren die außergerichtliche Geschäftsgebühr ja nicht mit geltend macht, wurde das Verfahren hinsichtlich Antrag 2 abgetrennt und unter einem andern AZ weitergeführt... (neue streitige Verhandlung auf Antrag der Parteien...)
Bezüglich Antrag 1 haben wir ein Versäumnisurteil erhalten.
Einige Zeit später haben wir beantragt, einen neuen Termin zu bestimmen wegen Antrag 2 noch...
Aber die Gegenseite ist zwischenzeitlich in Insolvenz gegangen, daher wurde das Verfahren unterbrochen...
Wir haben dann Streitwertfestsetzung beantragt und der Streitwert wurde dann unter Einbeziehung von Antrag 1 + Antrag 2 insgesamt festgesetzt.
Meine Frage nun: rechne ich zwei mal getrennt ab – also Antrag 1 separat und Antrag 2 separat oder nur einmal insgesamt?!? Weil bezüglich Antrag 1 hatten wir bereits einmal abgerechnet und Geld von der Rechtsschutz erhalten!
Abrechnung arbeitsrechtliche Sache... 1 oder 2 Sachen?!
Ich würde sagen, dass du nur 1 x abrechnest nach dem insgesamt festgesetzten Gegenstandswert. Inwiefern ist denn das 2. Verfahren abgetrennt worden? Mit anderem AZ? Wenn nicht, würde ich nur 1 x abrechnen.
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- Forenfachkraft
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Würde auch getrennt abrechnen
- rena
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Huhu!
Also unser Mandant wurde verklagt auf Zahlung von restlichen Lohnansprüchen.
Wir beantragten Klageabweisung und erhoben Widerklage bezglich anderer Ansprüche.
Die Klägerin hat nunmehr die Klage zurückgenommen und bezüglich unserer Widerklage wurde nun Termin bestimmt.
Was kann ich hier abrechnen????
Also unser Mandant wurde verklagt auf Zahlung von restlichen Lohnansprüchen.
Wir beantragten Klageabweisung und erhoben Widerklage bezglich anderer Ansprüche.
Die Klägerin hat nunmehr die Klage zurückgenommen und bezüglich unserer Widerklage wurde nun Termin bestimmt.
Was kann ich hier abrechnen????
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Wenn es sich um denselben Gegenstandswert handelt, ist es der einfache Wert, ansonsten werden die Gegenstandswerte addiert.
Und dann rechnest du ganz normal VG und TG ab.
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Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- rena
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Hmm, also für die Widerklage wurde ein neues Az. vergeben und das Verfahren sozusagen abgetrennt.
Für die Klage ist uns entstanden: VG
Für die Widerklage entsteht: VG + TG
Komme im RVG-Kommentar nicht zurecht, was hier bei Trennung von Verfahren steht.
Darf ich nun separat abrechnen oder zusammen?
Sorry, dass ich nochmal fragen muss...
Für die Klage ist uns entstanden: VG
Für die Widerklage entsteht: VG + TG
Komme im RVG-Kommentar nicht zurecht, was hier bei Trennung von Verfahren steht.
Darf ich nun separat abrechnen oder zusammen?
Sorry, dass ich nochmal fragen muss...