Hallo ihr lieben,
meine BV hat diese Woche Urlaub und so hab ich keinen, den ich fragen kann. Chefin legt mir gerade einen KFA der Gegenseite hin (wir haben in dieser sache die Berufung zurückgezogen). Gericht hat Frist zur evtl. Stellungnahme gesetzt. Die Berechnung ist meiner Meinung nach ok, also brauchen wir eigentlich keine STellungnahme (bitte verbessern, wenn ich falsch liege).
Frage: Was muss ich denn jetzt machen
Ich muss gestehen, dass ich das zwar in der Ausbildung (die theorie inner Schule) hatte, aber praktisch das noch nie gemacht habe. Und als Wiedereinsteiger....... HILFÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄÄ!!!!!!!!!
DRINGEND: KFA, wie gehts jetzt weiter???
- Bluerabbit
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Liebe Grüße
Christiane
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Nichts ist so gerecht verteilt wie der Verstand, jeder glaubt, er habe genug davon.
Christiane
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Wenn der Antrag in Ordnung ist, dann muss gar nichts unternommen werden.
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- Moneypenny
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Hallo Bluerabbit,
ich schließe mich Suse an. Die Frist ist nur einzuhalten, wenn Du einen Fehler im Kfa siehst und Einwände hast. Anderenfalls abheften und abwarten bis der Kostenfestsetzungsbeschluss da ist.
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Liebe Grüße
Moneypenny
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Moneypenny
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- Bluerabbit
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Achso. Aber den KFA sollte ich doch sicherlich dem Mdt. zur Kenntnis schicken oder? Bzw. muss der das ja zahlen. Und unsere Rechnung. Oder mach ich das erst nach dem KFB (damit ich nur einmal Porto zahlen muss?)
Liebe Grüße
Christiane
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wir schicken kfa-antrag nie an mandant, sondern warten, bis kfb da ist und schicken diesen dann entweder an rs oder mandant.
- Moneypenny
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Wir schicken die Berechnung der Gegenseite, also den Kfa, nie raus. Die Mandanten verwirrt es ohnehin nur.
Liebe Grüße
Moneypenny
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Moneypenny
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- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ich würd das auch nicht rausschicken und bis zum KfB warten.
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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- Bluerabbit
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Super, Ich seid die Besten:!:
Danke
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Christiane
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