Verkauf nach Frankreich - keine Bezahlung - Zuständigkeit?

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dundine
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#1

10.07.2006, 08:17

Moin zusammen, hab mal schnell eine Fachfrage:

Mandantin hat Ware nach Frankreich verkauft, Ware ist dort wohl auch angekommen. Aber nun zahlt der Käufer nicht.

Kann man in dem Fall auch das gerichtliche Mahnverfahren betreiben? Wenn ja, ist ein DEUTSCHES Gericht dafür zuständig?

Im Falle der Klage, welches Gericht wäre da zuständig?
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dundine
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#2

10.07.2006, 10:25

wenn ich das jetzt richtig rausbekommen habe, ist nur klage an einem französischen gericht möglich, da keine gerichtsstandsvereinbarung getroffen ist.

hat jemand schon mal mb nach F bearbeiten müssen?
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wifey
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#3

10.07.2006, 12:23

Hallo dundine,

glücklicherweise musste ich das noch nie. Vielleicht lernt Euer Mdt. jetzt ja, dass Gerichtsstandsvereinbarungen nicht schaden können.
Es steht nicht zufällig in den AGB Eures Mandanten, die selbstverständlich Grundlage des Vertrages waren (? waren sie das?) dass Gerichtsstand xy ist?
Viele Grüße

ich
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dundine
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#4

10.07.2006, 12:53

das ganze wurde wohl bei ebay versteigert... das heisst, keine agbs oder sonstige vereinbarungen im falle eines falles.
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Kathy
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#5

10.07.2006, 12:55

Muss man so einen MB nicht beim AG Berlin-Schöneberg stellen?

Oder hab ich momentan mal wieder einen dicken Knoten in meinen Gehirnwindungen. Ich habe so im Kopf Ausland - Berlin/Schöneberg, aber irgendwie dämmerts mir, dass da nochwas war, aber was?
MfG Kathy

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Gast

#6

10.07.2006, 13:10

Hallo! Meines Erachtens kann kein MB nach Frankreich zugestellt werden. Aber wenn du es genau wissen willst, ruf doch mal beim AG Berlin/Schöneberg an, die können dir da bestimmt 100%ige Antwort drauf geben :-)
:huepf
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dundine
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#7

10.07.2006, 13:14

das ag berlin/schöneberg ist zuständig, wenn der gläubiger keinen deutschen wohnsitz hat. ist in diesem fall aber genau umgekehrt. gläubiger in deutschland, schuldner im ausland.

gemäß §§ .... des AVAG ist zustellung von mahnbescheiden auch in frankreich möglich. eigentlich wäre ag des gläubigers das mb-ag, aber bei zustellung ins ausland ist das zuständige mb-gericht auch gleichzeitig das gericht, wo die klage zu führen wäre.... das wäre dann wiederum in frankreich.... also zumindest haben mich meine nachforschungen bis jetzt an diesen punkt gebracht... hatte gehofft, mir kann noch jemand was sagen, wodurch ich einen deutschen gerichtsstand begründen könnte...
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