Pflichtteilsverzichtsverträge (Anzeigepflicht)
Verfasst: 06.07.2006, 17:06
[font=Comic Sans MS]Ich hab mal eine Frage:
Müssen Pflichtteilsverzichtsverträge bei den zuständigen Geburtsstandesämtern angemeldet werden? Bei Erbteilsverzichtsverträgen ist mir schon klar, dass das angezeigt werden muss, aber bei Verträgen in denen ausschließlich auf den Pflichtteil verzichtet wird?
Habe leider das erste Mal so einen Vertrag gemacht. Vorher nur in Verbindung mit einem Erbteilsverzichtsvertrag.
Lg, Sandra[/font]
Müssen Pflichtteilsverzichtsverträge bei den zuständigen Geburtsstandesämtern angemeldet werden? Bei Erbteilsverzichtsverträgen ist mir schon klar, dass das angezeigt werden muss, aber bei Verträgen in denen ausschließlich auf den Pflichtteil verzichtet wird?
Habe leider das erste Mal so einen Vertrag gemacht. Vorher nur in Verbindung mit einem Erbteilsverzichtsvertrag.
Lg, Sandra[/font]