Zwangsvollstreckung

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Birgit
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 59
Registriert: 08.02.2008, 10:23
Wohnort: Berlin

#1

22.02.2008, 13:23

Hallo, ich hab mal ne Frage:

Ich hab nen vorläufig vollstreckbares Urteil. Sicherheit wollen wir nicht leisten, also bleibt nur § 720 a (Sicherungsvollstreckung).

Jetz will mein chef wissen, ob wir dem Schuldner die EV abnehmen können, bevor wir vollstrecken. Wir haben nämlich auch kein Konto vom Schuldner, wo man hinvollstrecken könnte.

Wäre nett wenn mir da mal jemand helfen könnte
Das beste beim Diktieren ist, dass man Worte verwenden kann, von denen man keine Ahnung hat, wie sie geschrieben werden!

Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

22.02.2008, 13:34

Hallo Birgit,

Ihr solltet erst den GV mit der ZV beantragen - erst wenn da nichts zu holen ist, wird die EV abgenommen ---> deshalb kombinierten ZV/EV-Auftrag machen, dann sollte es klappen!
Viele Grüße

ich
NiTa
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 88
Registriert: 18.02.2008, 13:37
Beruf: RA-Fachangestellte

#3

22.02.2008, 13:35

Ich meine nicht, da vorher beim ZV die fruchtlose Vollstreckung nachgewiesen wird und darauf die Bedingungen zur EV erfüllt sind.
[font=Tahoma]Glück ist jeder neue Morgen, Glück ist bunte Blumenpracht,
Glück sind Tage ohne Sorgen, Glück ist, wenn man fröhlich lacht.[/font]
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

22.02.2008, 13:36

Ihr zwei, Du und dein Chef, seid schon ... :-)
Zwangsvollstreckung, oder hier genauer "Mobilarzwangsvollstreckung" ist der Oberbegriff für alle Vollstreckungsmaßnahmen, die sich auf das "mobile" Vermögens des Schuldners richten, wie ZV, EV und PfüB.

Natürlich könnt Ihr im Prinzip Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen, wenn der Schuldner amtsbekanntlos pfandlos ist. Ist er das nicht, müßt ihr das im Wege des üblichen Kombi-Antrags erst bewirken.

Fragt sich aber, ob das sinnvoll ist, wenn klar ist, daß das Verfahren nicht abgeschlossen ist, denn wenn eure Partei verliert, sitzt sie zusätzlich zu den Prozeßkosten auch noch auf den Vollstreckungkosten.
ich glaub mich knutscht ein Elch
*Butterfly_83*

#5

22.02.2008, 13:36

:zustimm wifey

Wenn er die EV dann abgibt, könnt Ihr im Vermögensverzeichnis die Bankdaten ersehen. Aber erst ZV-Auftrag mit Anschluss EV.
Zuletzt geändert von *Butterfly_83* am 22.02.2008, 13:38, insgesamt 2-mal geändert.
Benutzeravatar
LuzZi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 7416
Registriert: 22.02.2007, 11:39
Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

#6

22.02.2008, 13:36

Dem kann ich nur -> :zustimm

Am besten Kombiauftrag machen, machen wir auch immer so. Wenn nichts zu holen ist wird gleich die EV abgenommen.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Benutzeravatar
Moppel
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 81
Registriert: 03.05.2007, 09:34
Beruf: ReFa
Software: Phantasy (DATEV)

#7

22.02.2008, 13:37

um dem Schuldner die EV abnehmen zu können, braucht ihr eine "Unpfändbarkeitsbescheinigung" (also ein Schreiben vom GV, dass bei dem Schuldner nichts zu holen ist). Wenn Du das nicht beifügst, wird der GV die EV nicht abnehmen.

Der beste Weg ist also, wie wifey schon sagte, einen Kombi-Auftrag zu machen (ZV und EV in einem Antrag).

Gruß Moppel
Viele Grüße, Moppel
Bärchen

#8

22.02.2008, 13:37

??? Hä?
Um den Schuldner zur Abgabe der e.V. zu zwingen, braucht man vorher eine Unpfändbarkeitsbescheinigung vom GV, und die bekommt man nur, wenn man vorher die ZV betreibt
Bärchen

#9

22.02.2008, 13:39

Ui, da hat man grad 1 Telefonat dazwischen und schon ist man der x-te Antworter. Daher :zustimm
HIMI
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1949
Registriert: 13.09.2007, 19:27
Wohnort: Frankfurt am Main

#10

22.02.2008, 14:05

alles klar jetzt? :pcwink
ich glaub mich knutscht ein Elch
Antworten