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Abrechnungsfrage + Streitwert

Verfasst: 29.06.2006, 14:48
von Gast
Hilfe, mein Chef hat mich total iritiert. Ich habe das Gefühl nichts mehr zu wissen, bin mir in allem unsicher.

Habe eine Abrechnungsfrage:

Wir haben Widerspruch gegen einen Mahnbescheid eingelegt. Die Hauptforderung ist € 300,00 und die Kosten € 51,35. Was ist denn jetzt mein Streitwert für die Abrechnung? Nur die Hauptforderung oder betrachte ich das insgesamt?

Verfasst: 29.06.2006, 14:59
von Andreas
Hallo,

erst mal herzlich :welcome

Stell dich doch mal im Vorstellungsbereich vor :D

Zur Frage:
Schau mal in § 4 Abs. 1 2. Halbsatz ZPO. Die Kosten sind Nebenforderungen und nicht streitwerterhöhend.

Anders wäre es nur, wenn ihr in der Zwangsvollstreckung tätig gewesen wärt. Da gelten auch Zinsen, Kosten usw. streitwerterhöhend.