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Verfasst: 13.02.2008, 07:00
von el mirasol
Und wird dann die Versteigerung fortgesetzt oder nicht?

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 20.05.2011, 14:13
von E.B
In einem Zwangsversteigerungsverfahren sind wir Gläubiger, ein weiterer Gläubiger, die Sparkasse hat gegen einen Beschluss Beschwerde eingelegt. Die Rechtsbeschwerde wurde nicht zugelassen. Nun hat meine Kollegin eine Rechnung an die Verfahrensbevollmächtigten geschickt und die haben daraufhin geschrieben, dass die nicht nachvollziehen können, warum die Rechnung auf deren Mandanten ausgestellt ist. Nun ist meine Frage, wer bekommt überhaupt die Rechnung?

Re: Teilungsversteigerung

Verfasst: 21.05.2011, 15:07
von el mirasol
Aber die Rechnung bekommt doch IMMER der Auftraggeber = eigener Mdt, ggf. ist ein Verfahrensbevollmächtigter zur Erstattung verpflichtet, aber rein aus steuerlichen Gründen schreib ich die doch immer auf den Mdt aus, das ändert sich doch nicht, nur weil es um ein Versteigerungsverfahren geht ..., oder versteh ich grad die Frage nicht?