Kläger bzw. Berufungsbeklagter
Der Vollständigkeit halber musst du Beklagter UND Berufungsbeklagter schreiben... das Prob hatte ich nämlich auch bei einem Schriftsatz ans Gericht aber da hat mir dann netterweise meine Kollegin auf die Sprünge geholfen
Bei uns wird es so gelöst, dass im ersten Satz des Schriftsatzes in der Berufungsinstanz es als " Beklagter und Berufungskläger - im folgenden Beklagter genannt - " bezeichnet wird und weiter dann nur noch "Beklagter" geschrieben werden muss.