Durch Prüfung gefallen ! Aufhören ?

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Gast

#1

25.06.2006, 11:46

Hallo,

ich habe eine Frage ...

Ich komme mit den Leuten in der Kanzlei in der ich arbeite schon länger nicht mehr klar ... Wir bekommen uns öfters in die Haare usw ...
Ich habe schon oft versucht dies zu lösen ...
Jedoch sinnlos ...
Also dachte ich mir, ist nicht mehr lange bis zu meine Abschlussprüfung ...Das halte ich noch durch ...
Schriftlich: bestanden
mündlich: durchgefallen ( mehr als die Hälfte bei der mündl. sind durchgefallen! )
Aber ich will auf KEINEN FALL wieder ein halbes Jahr in der Kanzlei arbeiten ... Können einfach nicht mehr zusammen arbeiten ... Geht nicht ...
Nun meine Frage:
Ich habe schon mal gehört, dass man das halbe Jahr vor der nächsten Prüfung nicht "unbedingt" wieder in seine Kanzlei muss ...
Mich für eine andere zu bewerben ist schwachsinnig ... sind eh nur 4 Monate ... Stimmt das also dass ich einfach daheim bleiben kann ?
Muss ich dann die Prüfung selbst bezahlen ?
Muss ich dann auch aufs Arbeitsamt usw .. ?
Wie läuft das alles ab ? ? ? :?: :?: :?:

Bitte DRINGEND um Antwort ...

MfG nrgryder
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#2

25.06.2006, 11:47

weiß ich leider nicht, aber wo wohnst du denn?
Gast

#3

25.06.2006, 11:51

ich arbeite in LANDAU in der Pfalz ...
Meine zuständige Kammer: Zweibrücken ...

Aber ich müsste ja morgen wieder in die Kanzlei .. das wollte ich vermeiden indem ich hier schreibe un gleich informiert werde ...
Weil wenn ich der Kammer schreibe dauerts bis eine Antwort kommt !
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13
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#4

25.06.2006, 12:00

Also, ich bin zwar nicht vom Fach, aber ich habe Bedenken, dass es mit der Info so schnell gehen wird, weil wir Wochenende haben und viele der registrierten User heute gar nicht online sind. Vielleicht meldet sich ja trotzdem noch jemand, der da den Überblick hat...
~ Grüßle ~
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#5

25.06.2006, 13:24

Also in die Berufsschule musst du glaub ich weiter gehen, das halbe Jahr. (Wir hatten zumindest eine Durchfallerin bei uns in der Klasse für das letzte halbe Jahr) In die Kanzlei ist sie nicht mehr gegangen, sodass ich denke, dass sie die Prüfung selbst gezahlt hat. Wegen dem Arbeitsamt.. da würde ich einfach mal beim Arbeitsamt anrufen.

Oder am besten du meldest dich mal bei deinem Lehrer.. der wird sich da am besten auskennen...
Es Annile :hurra
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Pepsi
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#6

25.06.2006, 13:35

ruf doch morgen früh bei der kammer an und melde dich in der Kanzlei erstmal krank.. wenn du dann die antwort hast, kannste immernoch hingehen
Gast

#7

25.06.2006, 14:22

Du musst nicht mehr in die Schule gehen. Die paar Monate zur Winterprüfung sind freiwillig. Aber ich würde dir empfehlen zur Schule zu gehen, sonst vergisst du zu schnell. Außerdem wird in der Oberstufe noch mal alles wiederholt. Das wird dir bestimmt in der nächsten Prüfung helfen.

Du musst auch nicht mehr in die Kanzlei. Du musst das nur deiner zuständigen Kammer melden, weil du dann die Anmeldung zur Winterprüfung nach Hause geschickt bekommst. Und melde dich beim Arbeitsamt. Du musst ja die paar Monate von irgendwas leben.

Viel Erfolg bei der Winterprüfung
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#8

25.06.2006, 14:30

aber moment mal, wie kann man in der mündlichen durchfallen? da kann ja irgendwas nicht stimmen.. du solltest das mal deinem lehrer erzählen..
Gast

#9

25.06.2006, 14:31

Danke Danke für die vielen Antworten !

Gruß nrgryder
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Jennifer
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#10

25.06.2006, 14:54

Hallo!

Ich wünsch dir schonmal viel Erfolg für die Prüfungen im Winter :)

Zu den Fragen haben die anderen ja schon was gesagt ;)
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