Abrechnung ggü rsv

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samara
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#1

23.01.2008, 17:10

Hi! wir haben für einen MA wegen der arglistigen Täuschung (BEstellung eines Zetischriftabo) die GEgenseite angeschrieben und die Sache hat sich dann erledigt. Der Vertrag wurde sotrniert. Die RS zahlt aus 1,3 GG 46,41 EUR. Könnte man hier mehr bekommen? Ich meine eventuell 'ne höhere Gebühr (MA ist estrem nervig und ruft nahezu täglich an.. ) oder eine EG wegen der Stornierung des Vertrages?
Kathrin
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#2

23.01.2008, 17:21

M.E. kannst du eine EG abrechnen, da ja eine Einigung erzielt wurde. Solange ihr dies schriftlich habt. Sollte das alles am Telefon passiert sein, ist es schwer der RSV das zu "beweisen". Und wir alle wissen ja, dass die nicht mehr zahlen, als sie unbedingt müssen!
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Mary
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#3

23.01.2008, 17:22

ja, Einigungsgebühr könnte angefallen sein, brauch mehr Infos. Wie kommst Du auf den Gegenstandswert?
Kathrin
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#4

23.01.2008, 17:26

Gegenstandswert ist vermutlich der Preis vom Abo... und dann halt unter 300 € (welches Abo kostet schon 300 € gg)
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Janin

#5

23.01.2008, 18:31

wieso soll hier eine einigungsgebühr entstanden sein? nur weil gegenseite forderung nicht weiter geltend gemacht hat?! aus diesem grunde ist keine eg angefallen.
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Silwyna
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#6

23.01.2008, 19:05

Ich sehe hier auch keinen Grund für eine Einigungsgebühr.
[img]http://bestsmileys.com/office1/6.gif[/img]
[i]Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht.[/i]
Moni82

#7

23.01.2008, 19:25

Ich glaub ihr könnt froh sein wenn ihr die 1,3 Gebühr bekommt... wenn ihr nur ein Schreiben gemacht habt. Die Versicherungen kürzen ja gerne mal auf 1,0.

Einigungsgebühr ist meines Erachtens auch nicht angefallen. Das war doch bestimmt sowas wie ne Kündigung des Abos oder?
Mary
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#8

24.01.2008, 11:31

Wäre schön, wenn Samara sich meldet und uns Input gibt.
samara
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#9

24.01.2008, 15:01

Hab leider vergessen, in welchen Themenbereich ich nachgefragt hatte. Hab im Moment sehr viel zu erledigen. Sorry, dass ich nicht gleich reagiert habe. Ja, bei dem Streitwert kann man wohl nichts mehr machen. Selbst wenn man den Preis für eine Zeitschrift mal 24 nimmt - der Vertrag war für 2 JAhre abgeschlossen. Wir haben nicht direkt gekündigt, sondern den Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten. Es ist richtig, es war nur ein Schreiben. Wegen der EInigungsgebühr - wir haben von denen die Bestätigung, dass sie den Vertrag stornieren und keine Rechnungen mehr ausstellen. Lohnt sich der Auffand hier, eine EG in Rechnung zu stellen? Was würdet Ihr mir empfehlen?
Janin

#10

24.01.2008, 15:10

hier ist keine einigungsgebühr angefallen. nur weil die gegenseite den vertrag storniert hat?! die rechtsschutzversicherung wird euch keine einigungsgebühr bezahlen, da diese ja auch nicht entstanden ist.

oder mit was begründest du die entstehung der einigungsgebühr?
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