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Angaben im Mahnbescheid bei Verein

Verfasst: 23.01.2008, 09:06
von Nadine84
Guten Morgen an alle!
Ich habe eine Frage, wie wird das im Mahnbescheid angegeben, wenn der Mandant ein Verein ist. Reicht es hier aus, wenn man schreibt, vertreten durch den Vorstand oder muss hier genau benannt sein, wer der Vorstand ist?
Viele Grüße Nadine

Verfasst: 23.01.2008, 09:12
von _steffi_
Guten Morgen,

Du brauchst den Namen und die Anschrift des Vorstandsvorsitzenden.

LG
Steffi

Verfasst: 23.01.2008, 09:16
von Nadine84
Danke für die Antwort. Ich habe noch eine Frage :-) Muss ich hier die private Anschrift des Vorsitzenden oder die Anschrift des Vereins angeben? Lg Nadine

Verfasst: 23.01.2008, 09:17
von petramaus
:zustimm Steffi.

Verfasst: 23.01.2008, 09:17
von rosa
ich trage nur die Namen ein, nicht die Privatanschrift, wenn du sie aber hast, kannst du sie eintragen.....

Verfasst: 23.01.2008, 09:18
von petramaus
Kannst entweder die private Anschrift des Vorstands angeben, oder du lässt die Anschrift komplett weg, dann gehts automatisch an die Vereinsadresse

Verfasst: 23.01.2008, 09:19
von Nadine84
Vielen Dank, das hat mir schon sehr geholfen. :-)

Verfasst: 23.01.2008, 09:57
von 13
Man muss darauf achten, wie viele Personen zum Vorstand nach § 26 II BGB gehören. Bei Gesamtvertretung sollten korrekterweise die Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl genannt werden. Diese sind zu erfahren u.a. im Vereinsregister.

Verfasst: 23.01.2008, 10:17
von Curry
Aber muss der Vorstand hier mit Namen genannt werden? Bei einer GmbH reicht es ja auch aus, wenn man "vertreten durch den Geschäftsführer" schreibt.

Verfasst: 23.01.2008, 11:36
von 13
Besser ist es schon, wenn der Vertreter der jur. Person namentlich genannt wird. Alles andere sieht immer so nach Verlegenheitslösung aus, obwohl diese letztlich bei den meisten Gerichten auch durchgeht. Die Klägerseite wird aber in aller Regel in der Lage sein, die korrekte Vertretung der Gegenseite zu ermitteln.