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Fristberechnung

Verfasst: 20.01.2008, 16:20
von Gast
hallo ihr lieben!!
och.... ich wieder mal und wieder mal stehe ich auf 'm schlauch..

also fristen berechnen kann ich eig. ganz gut (dachte ich)
und jetzt steht auf nem arbeitsblatt (lerne für ne klausur, für morgen)

fristbeginn: zwei möglichkeiten:
1- eriegnis oder zeitpunkt: tag zählt nicht mit z.b. zustellung einer klage


jetzt mal angenommen wir haben ne klage bekommen am 03.01.
haben zwei´-wochen-frist vertr. anzeige + weitere zwei wochen für klageerwiderung

ich würde sagen die termine sind: 1) 17.01 und 2) 31.01.

stimmst??

Verfasst: 20.01.2008, 16:25
von Teddybär14
Stimmt genau

Verfasst: 20.01.2008, 16:28
von Gast
na gott sei dank!!!
dann habe ich das verstanden!!

und wenn z.b. mietvertrag am 03.01 für zwei wochen geschlossen wäre, lief die frist am 16.01??

Verfasst: 20.01.2008, 16:41
von Niphretitee
Mietvertrag ist eine Ereignisfrist, also läuft die Frist aus am 16.01. 24 Uhr, genau richtig. Müsst Ihr die Uhrzeiten immer mit hinschreiben? Wir schon, da gibt es richtig Punkte drauf :-(.

Verfasst: 20.01.2008, 16:58
von Gast
ich weiß es nicht
kann den lehrer nícht sp recht einschätzen
aber ich denke schon, ich glaubschon dass es wichtig ist, oder??

Verfasst: 20.01.2008, 17:03
von Ciara
Am besten die Uhrzeit immer mit hinschreiben. Wir müssen es auch.

Verfasst: 20.01.2008, 17:08
von StineP
Mussten wir damals auch...

Ein Tag ist ziemlich lang... *g

Verfasst: 20.01.2008, 19:59
von LuzZi
Mussten wir damals auch machen. Besser man schreibt zuviel als zuwenig ;)

Verfasst: 20.01.2008, 20:31
von Pepsi
jeo bei Fristen sind die Uhrzeiten immer wichtig.. in der Praktik sagt man nur den Tag, weil es eben "logisch" ist dass es am Ende des Tage ausläuft

Re: Fristberechnung

Verfasst: 21.01.2008, 21:33
von Gast
jetzt mal angenommen wir haben ne klage bekommen am 03.01.
haben zwei´-wochen-frist vertr. anzeige + weitere zwei wochen für klageerwiderung

ich würde sagen die termine sind: 1) 17.01 und 2) 31.01.

stimmst??[/quote]

so sehe ich das auch :-)