Wiedereinstieg nach vergeigtem Studium - Welches Gehalt?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Gast

#1

11.01.2008, 21:21

Ich weiß zwar, dass hier schon in einigen Themen das "Thema Gehalt" besprochen wurde, aber ich möchte trotzdem nochmal nachfragen, da bei mir die Situation ein bißchen anders ist.

Ich habe meine Ausbildung 2000 beendet und dann "dummerweise" studiert. Jetzt will ich wieder als Rechtsanwaltsfachangestellte arbeiten und suche gerade im Raum München ein Stelle.

Mit welchen Gehaltsangaben gehe ich dort in ein Vorstellungsgespräch?
Jupp03/11

#2

11.01.2008, 21:46

eher im unteren Bereich, die Zahlen aus Bayern kenne ich jedoch nicht.
StineP

#3

11.01.2008, 22:36

Im Grunde fängst du so an, wie jeder andere, der frisch mit seiner Ausbildung fertig ist. Du hast keine Berufserfahrung und erschwerend kommt hinzu, dass du keinen Anschluss mehr hast. Du brauchst vor allem RVG Kenntnisse, die du wahrscheinlich mit ner beendeten AUsbildung in 2000 nicht hast...
Andreas

#4

11.01.2008, 23:57

Das ist wirklich schwierig zu sagen mit deinem Gehalt.

Hast du ein Jurastudium versemmelt ?

Die fehlenden RVG-Kenntnisse, sofern du nicht doch welche hast, dürften durchaus problematisch sein, zumindest zum Anfang, und gerade bei den Gehaltsverhandlungen zu deinem Nachteil ausgelegt werden.

Interessant wäre, ob du in M-City suchst oder Randgebiete, dann natürlich auch wieder, welche Art Kanzlei, welches Aufgabengebiet konkret... Ich würde mal sagen, nimm einen durchaus realistischen Betrag, den du gerne hättest, und setze den an, dann wirst du dich wahrscheinlich ein wenig runterhandeln lassen müssen; die Bereitschaft, darüber mit dir sprechen zu lassen, solltest du direkt in einem Atemzug mit der Beantwortung der Frage nach deinen Gehaltsvorstellungen äußern. Zeugt von realistischer Selbsteinschätzung, finde ich.

Berufserfahrung hast du gar keine ? Wie gut würdest du auf einer Schulnotenskala von 1-6 deine Ausbildungsqualität in Theorie bzw. in Praxis beurteilen ? Wieviel davon ist hängengeblieben bis heute ? Verfügst du über sonstige Kenntnisse, die du in den Arbeitsalltag einbringen kannst ?
Gast

#5

13.01.2008, 21:32

@Andreas:

Ja, genau es war leider das Jurastudium ;(

...ich habe 2000 bis 2002 in einer Kanzlei nebenbei gearbeitet und hatte danach andere Tätigkeiten, bei denen aber kein RVG gefragt war.

Ich habe dann 2006 wieder in einer Kanzlei angefangen und mich vor dem Vorstellungsgespräch schon mit dem RVG befasst. Jetzt bin ich immer noch in der Kanzlei und versuche meine RVG-Kenntnisse weiter auszubauen. Mir Schulnoten zu geben fällt mir etwas schwer, aber ich denke, dass ich durch meine Arbeit in der Kanzlei doch ganz gut klar komme und wieder ganz gut im Beruf stehe. Ich würde mich aber niemals mit jemandem gleich setzen, der das schon mehrere Jahre macht!

Primär möchte ich versuchen in eine größere Firma (Rechtsabteilung) zu kommen und wünschenswert wäre dabei zentral München.

Wo wären da Richtwerte anzusetzen?
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#6

13.01.2008, 21:34

das mit dem RVG ist halt ein sehr wichtiger Punkt, eigentlich würde ich sonst eher höher ansetzen, da du ja Kenntnisse hast, die eine normale ReFa nicht hat (Jura..)

ist schwierig.. hast du denn ein Gespräch oder Bewerbung laufen?
Gast

#7

13.01.2008, 21:59

Ich bin gerade dabei mir ein anständiges Bewerbungsschreiben zu erstellen und bin da immer ziemlich hin und her gerissen, was ich alles reinschreiben soll und was ich lieber nicht reinschreibe. Auch welche Zeugnisse ich beilege, da ich mich ja für eine Stelle als Refa interessiere/bewerbe, sind die Zeugnisse des Studiums wahrscheinlich eher uninteressant, aber andere Meinungen hab ich dazu auch schon gehört.

Schwierig finde ich zum Beispiel auch, ob man ansprechen soll, dass man sich weiterbilden möchte oder lieber nicht oder wie auch immer ;) ???

Versuche gerade so viele Meinungen wie möglich zu sammeln...
StineP

#8

13.01.2008, 22:04

Also - direkt, dass du dich weiterbilden willst, würde ich nicht reinschreiben. Hart, aber wahr: Sowas verlangen Arbeitgeber ständig von selbst. Meines Erachtens ist das wie: "Ich komme auch bestimmt immer pünktlich zur Arbeit"... Mal ganz salopp gesagt.

Leider funzt das ist unserem Beruf nicht ohne ständiges Weiterbilden.
Gast

#9

15.01.2008, 11:25

Na "weiterbilden" ist vielleicht auch etwas zu weit gefasst. Es ist ja richtig, dass man sich ständig weiterbilden muss, aber wenn man zum Beispiel noch mal ein Fernstudium oder Rechtsfachwirt oder oder oder machen möchte... Sollte man das ansprechen?
Gast

#10

08.02.2008, 00:42

...
Zuletzt geändert von Gast am 05.03.2008, 13:10, insgesamt 1-mal geändert.
Antworten