Frage:
Am 10.07.06 hab ich meine mündliche prüfung. Offiziell bin ich dann ab diesem Datum ausgelernt und könnte (wenn ich eine Arbeitsstelle finde), am 11.07.06 bei dieser neuen Arbeitsstelle anfangen zu arbeiten.
Wenn ich aber jetzt in meinem Ausbildungsbetrieb noch Resturlaub habe, kann ich diesen vor dem 10.07.06 nehmen. Könnte ich in dieser Urlaubsspanne dann auch gleichzeitig schaffen gehen? Also sprich: Urlaub in meiner Ausbildungsstätte jedoch schon arbeiten in der neuen Arbeitsstelle?
Geht das?!
mündliche Prüfung i. V. m. Urlaub ...
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 04.11.2005, 10:47
- Wohnort: Lippstadt, NRW
- Kontaktdaten:
Spontan würde ich ganz klar NEIN sagen.
Du hast einen Ausbildungs- (Arbeits)Vertrag der frühestens mit dem Tage der BESTANDENEN mündlichen Prüfung endet.
Daran ändert auch dein Resturlaub nichts.
Was anderes ist das, wenn dein jetziger und zukünftiger Chef dem zustimmt...auch wenn ich da dann nich weiß ob man das anders regeln muss dann
Du hast einen Ausbildungs- (Arbeits)Vertrag der frühestens mit dem Tage der BESTANDENEN mündlichen Prüfung endet.
Daran ändert auch dein Resturlaub nichts.
Was anderes ist das, wenn dein jetziger und zukünftiger Chef dem zustimmt...auch wenn ich da dann nich weiß ob man das anders regeln muss dann
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
Also ich denke auch, das muss man mit dem Arbeitgeber besprechen...
War ja bei mir ähnlich; Prüfung war am 8.7. und mein neuer Chef wollte mich schon am 1.7.... und mein neuer chef hatte dann im Vorstellungsgespräch gemeint, man müsste erst abklären ob das mit den 1.7. seitens meiner Ausbilderin in Ordnung geht.
War ja bei mir ähnlich; Prüfung war am 8.7. und mein neuer Chef wollte mich schon am 1.7.... und mein neuer chef hatte dann im Vorstellungsgespräch gemeint, man müsste erst abklären ob das mit den 1.7. seitens meiner Ausbilderin in Ordnung geht.
Aber machen könnte der AN nix - theoretisch würde er ja gar nix davon erfahren, sie is ja zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub ...
Ich sag ja nicht, daß ich es empfehlen würde ...
Ich sag ja nicht, daß ich es empfehlen würde ...
Liebe Grüße aus Bayern
Nilli
Nilli
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 271
- Registriert: 31.05.2006, 10:06
- Wohnort: Rhein-Neckar Kreis
Du musst aber auch aufpassen wegen der Sozialversicherungen. Wenn Du ab 01.07.2006 schon bei einem anderen Arbeitgeber anfängst und Dein jetziger Arbeitgeber nichts davon weiss dürfte Dein neuer Arbeitgeber Dich aber erst ab 11.07.2006 offiziell anmelden, sonst wärst Du doppelt angemeldet. Ich denke, dass ist ein heikle Angelegenheit.
Gruss Silke76
Ich wäre dabei auch vorsichtig, mein jetziger Chef wollte auch, daß ich schon 14 Tage früher anfange, ich habe ihm aber gesagt beim Vorstellungsgespräch das ich keinen Resturlaub mehr habe und somit erst zum ersten anfangen kann. Ich habe natürlich noch 14 Tage Resturlaub gehabt und den auch genommen, ich wäre ja schöne blöd Urlaub zu verschenken. Ansonsten funktioniert es glaube ich auch nur in Absprache mit dem Ausbilder.
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 255
- Registriert: 04.11.2005, 10:47
- Wohnort: Lippstadt, NRW
- Kontaktdaten:
Ich geh mal davon aus das AN Arbeitnehmer heißt. Demnach müsstest du dann den AG Arbeitgeber meinen.Nilli21 hat geschrieben:Aber machen könnte der AN nix - theoretisch würde er ja gar nix davon erfahren, sie is ja zu dem Zeitpunkt schon im Urlaub ...
Ich sag ja nicht, daß ich es empfehlen würde ...
Und natürlich kann der was machen. Fraglich ist, ob er was macht aber rein theoretisch wäre es wohl verboten. Und zum Thema...das kriegt der doch im Zweifel nicht mit.....bist du dir da so sicher? Genau sowas kommt dann nämlich raus und dann gibts Ärger. Und abgesehen davon welche Strafe es dafür geben könnte, riskieren würde ich es nicht.
Schriftlich vom derzeitigen AG bestätigen lassen, dass ein neues AV mit einem neuen AG gemacht werden darf und schon bist du auf der sicheren seite aber nicht nach dem Motto.....mal sehen was passiert. das wäre mir zu riskant
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
@dadiber: Schließe mich Deiner Meinug voll und ganz an!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
also an deiner stelle würde ich das NICHT machen.
das problem an der sache ist nämlich, dass du dann steuerlich in dieser zeit auch an beiden arbeitsplätzen gemeldet bist.
d.h. dass dir das arbeitsamt für diese zeit viel höhere steuern abziehen kann und du unter umständen dann am ende des jahres einen steuerbescheid mit nachzahlung deinerseits ins haus bekommst.
das problem an der sache ist nämlich, dass du dann steuerlich in dieser zeit auch an beiden arbeitsplätzen gemeldet bist.
d.h. dass dir das arbeitsamt für diese zeit viel höhere steuern abziehen kann und du unter umständen dann am ende des jahres einen steuerbescheid mit nachzahlung deinerseits ins haus bekommst.