wie abrechnen nach PKH ?

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stein
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#1

21.11.2007, 09:25

Wir sind von einer RA. aus Leipzig beauftragt worden einen Gerichtstermin in Bonn wahrzunehmen.

Das ganze Verfahren läuft über PKH.

Sie hat das Gericht angeschrieben, dass wir jetzt als Hauptbevollmächtigte gelten sollen und sie als Verkehrsanwältin.

Das Gericht hat durch Beschluss zugestimmt.

Wie kann ich denn so etwas abrechnen ?

Das hatte ich noch nie ?

Kann jemand helfen ?
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Kitty.84

#2

21.11.2007, 09:28

Hab das auch aufm Tisch.
Die Frage ist, gegenüber Gericht, oder der RA abrechnen?
An Gebühren würd ich jetzt ganz normal ne 0,65 VG und ne 1,2 TG, es sei denn im Termin war VU oder es kam zu einer Einigung...
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butterflybabe
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#3

21.11.2007, 09:31

Ihr rechnet die ganz normalen Gebühren gegenüber der LJK ab. Also Verfahrensgebühr Nr. 3100, Terminsgebühr Nr. 3104 ....
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stein
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#5

21.11.2007, 09:36

Chefe meinte jetzt, ich muss unsere Gebühren und die Gebühren der Verkehrsanwältin in die Rechnung schreiben.
Das macht mich stutzig !!!
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#6

21.11.2007, 09:41

Die Verkehrsanwältin muss selbst einen Antrag stellen oder Euch ihren übersenden und ihr nehmt in dann mit in die Rechnung unter Eurem Gesamtbetrag mit auf.
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butterflybabe
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#7

21.11.2007, 09:41

Nein, die Verkehrsanwälte können, wenn sie beigeordnet sind, die Gebühren selbst gegenüber der LJK abrechnen.

Wir hatten letztens den gleichen Fall. Mit der Gegenseite war Gebührenteilung aller von der LJK erstatteten Beträge vereinbart. Hab die Kollegen gebeten, uns ihre Abrechnung gegenüber der LJK zu faxen + den Auszahlungsbetrag mitzuteilen. Die LJK hat dann uns und den Kollegen ihren Gebühren ausbezahlt. Die Gebührenteilung haben wir dann intern in der Kanzlei vorgenommen.
Gast

#8

21.11.2007, 09:43

Das ist wohl von Gericht zu Gericht unterschiedlich.
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stein
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#9

21.11.2007, 10:07

Die Verkehrsanwältin muss selbst einen Antrag stellen oder Euch ihren übersenden und ihr nehmt in dann mit in die Rechnung unter Eurem Gesamtbetrag mit auf.
Das habe ich ihm auch gesagt, und er meinte, dass wäre bei PKH aber anders.
[img]http://www.cosgan.de/images/more/bigs/c015.gif[/img]
Gast

#10

21.11.2007, 10:10

Dann mach es so, wie Dein Chef es möchte. Wie gesagt, ich mache es mal so und mal so, kommt immer drauf an, wie die Verkehrsanwälte das möchten und machen.
Und vielleicht ist es ja bei anderen Gerichten anders, dann mache es so, wie butterflybabe es geschrieben hat.
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