Übungsaufgaben zur Fristenberechnung

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Marilyn82

#1

16.11.2007, 15:20

Hallo,

unsere Auszubildende lernt morgen mit mir für die Zwischenprüfung.

Dazu folgendes: Ich muss mit ihr auch den Verzugbeginn durchgehen und hätte gerne gewusst, ob einer von euch Übungsaufgaben dazu hat? Sonst muss ich mir selber welche ausdenken.

Und jetzt mal was, damit ich nicht denken muss, ich wäre komplett bescheuert:

Mdt. bekommt eine Rechnung am 10.10., er hat 30 Tage Zeit, diese Rechnung zu bezahlen. Wann beginnt eurer Meinung nach der Verzug?
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Curry
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#2

16.11.2007, 15:25

Meiner Meinung nach muss er bis 09.11. zahlen und ist ab 10.11. in Verzug.
Curry

Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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yvonne26
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#3

16.11.2007, 15:26

9.11.???
:oops: :?:
Lieben Gruß

Yvonne
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yvonne26
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#4

16.11.2007, 15:27

Sorry, Verzug dann ab 10.11. hab nicht richtig gelesen, oder bin ich schon total besch...
Wir Zeit, dass es Feierabend wird!!!
Lieben Gruß

Yvonne
StineP

#5

16.11.2007, 15:27

Ich denke, zuhause hab ich noch einige Unterlagen... Blöd nur, dass ich die jetzt nicht faxen kann. *hmpf
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Master24
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#6

16.11.2007, 15:27

Bis zum 09.11. einschließlich hat er Zeit zu zahlen und befindet sich dann ab dem 10.11. in Verzug.

Übungsaufgabe 1:

Rechnung vom 08.10.2007 an Verbraucher, zahlbar innerhalb von zwei Wochen.

Lösung: Ab 23.10.2007 in Verzug.

Übungsaufgabe 2:

Rechnung vom 08.10.2007 an Verbraucher ohne Zahlungsziel. Mahnung am 23.10.2007: "Zahlen bis 5.11.2007."

Lösung: Ab 06.11.2007 in Verzug.

Übungsaufgabe 3:

Rechnung vom 08.10.2007 an Verbraucher ohne Zahlungsziel. Verbraucher teilt am 10.10.2007 mit, er werde auf keinen Fall zahlen.

Lösung: Ab 10.10.2007 in Verzug.

Übungsaufgabe 4:

Rechnung vom 08.10.2007 an Verbraucher, zahlbar drei Tage nach Rechnungserhalt. Rechnung versandt am gleichen Tage.

Lösung: (Man geht idR von drei Werktagen aus, um zu sichern, dass ein Brief den Empfänger erreicht. Das heißt, er müsste Brief ca. 11.10. erhalten.) Ab 15.10.2007 in Verzug.

Übungsaufgabe 5:

Warenlieferung! Rechnung vom 08.10.2007 an Verbraucher, Zahlungsziel ist 15.10.2007. Die Waren sind am 15.10.2007 immer noch nicht beim Verbraucher eingetroffen.

Lösung: Kein Verzug, § 286 Abs. 4 BGB.

Kontrolliert mich gern mal gegen, nicht dass ich hier was Falsches weiterreiche!!!
Zuletzt geändert von Master24 am 16.11.2007, 15:36, insgesamt 1-mal geändert.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
Marilyn82

#7

16.11.2007, 15:28

Wieso 09.11.?? WAs ist mit 30 Tagen? Und ab dem 31. Tag dann Verzug? Also meiner Meinung nach 10.11. Fälligkeit, 11.11. Verzug!?
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yvonne26
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#8

16.11.2007, 15:28

zu Hause hätte ich auch eine Menge... Wenn mein Scanner funktioniert, kann ich dir was per mail schicken, wenn Du mir Deine mail adresse gibst?
Lieben Gruß

Yvonne
Marilyn82

#9

16.11.2007, 15:29

@Stine: Schade, wäre gut gewesen! Aber habe zu Hause auch ein Fax!? WEnigstens 1-2 Blätter wären ziemlich schön...
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Ciara
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#10

16.11.2007, 15:29

Ich kann dir heute Abend gerne ein paar reinstellen. Hab die alle zu Hause.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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