Hemmung oder Unterbrechung d. Verj. frist ?

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Pauline007
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#1

29.10.2007, 13:24

Hallo Leute.

Kann mir bitte schnell jemand weiter helfen.
Ich hab eine sache die am 31.12.2007 verjähren würde. Schuldner zahtl derzeit Raten. Wird die Verjährung hier gehemmt oder unterbrochen. Wann läuft die frist sodann ab wenn er jetzt die ZAhlungen einstellen würde ?
Bärchen

#2

29.10.2007, 13:29

Durch bloße Ratenzahlungen wird die Verjährung weder gehemmt noch unterbrochen. Zur Sicherung der Ansprüche würde ich zumindest erst einmal einen MB beantragen.
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Strubbel
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#3

29.10.2007, 13:30

Soweit ich weiß, beginnt die Verjährung durch Abschlagszahlen immer neu. § 204 BGB. Ich hab keins da, aber schau dort vielleicht mal nach.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
MarinaS.
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#4

29.10.2007, 13:31

Ich stimme Strubbel da zu!
Gruß
Eure Marina
Pauline007
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#5

29.10.2007, 13:45

oke danke. Also die beginnt dann immer ab der zahlung neu zu laufen. ?
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Pauline007
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#6

29.10.2007, 13:47

in 204 BGB finde ich nichts von zahlung (seufz)
[color=#BF00BF]Pauline 007[/color]
Bärchen

#7

29.10.2007, 14:09

Ich wüsste auch nicht, dass durch eine Zahlung die Hemmung oder Unterbrechung eintritt. Deswegen sagt man ja dem Schuldner auch, wenn eine Sache kurz vor der Verjährung ist, dass man trotzdem noch den MB bzw. VB beantragt, damit man die Forderung sichert.

Aber mir wäre es vollkommen neu, dass bei Zahlung die Sache gehemmt oder unterbrochen wird.
MarinaS.
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#9

29.10.2007, 14:12

Guck mal in § 212 BGB.
Gruß
Eure Marina
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Josie
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#10

29.10.2007, 14:47

Ja, ich bin mir auch ziemlich sicher das der Schuldner mit einer Teilzahlung immer wieder ein Neubeginn der Verjährung in Gang bringt, ab dem Datum wo er gezahlt hat.
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