Was alles gehört zur Zwangsvollstreckung ?

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Katie
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#71

23.07.2007, 23:18

Hat der Schuldner Arbeitseinkommen? Den erweiterten Pfändungszugriff nach § 850 f 2 ZPO hat man ja nur bei Arbeitseinkommen.
Ich bin nicht die Signatur, ich putze hier nur.
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stein
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#72

23.07.2007, 23:45

Ach Gott, was erzählst du mir denn da ?
Muss ich morgen erst mal im Vermögensverzeichnis nachschauen.
Müßte doch drinstehen oder ?

Mußte schnell meine Tochter abholen.
Sorry.
Sehen uns morgen früh.
Schlaf gut.
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stein
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#73

23.07.2007, 23:45

Den erweiterten Pfändungszugriff nach § 850 f 2 ZPO hat man ja nur bei Arbeitseinkommen.
Nee, ich bin echt blind - wein -
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